H5N8-Geflügelpest bei Mastputen im Landkreis Vorpommern-Greifswald
Schwerin (aho) – In einem Mastputenbestand im Landkreis Vorpommern-Greifswald, Region Altkreis Uecker-Randow, wurde ein hochpathogenes aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N8 und damit Geflügelpest amtlich festgestellt. Hierüber informiert das Agrarministerium in Schwerin.
Dieser bisher nur aus dem asiatischen Raum, vor allem Südkorea, bekannte Subtyp wurde damit erstmalig im Hausgeflügelbestand in Europa nachgewiesen. Auch in der Wildvogelpopulation wurde dieser Subtyp bisher nicht festgestellt, heißt es in einer Medieninformation
.
Die Untersuchung des betroffenen Bestandes wurde veranlasst, weil sehr plötzlich ein schweres Erkrankungsgeschehen verbunden mit hohen Tierverlusten auftrat, informierte das Ministerium.
Nach Bestätigung des Befundes durch das Nationale Referenzzentrum für aviäre Influenza beim Friedrich-Loeffler-Institut wurden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises unverzüglich mit der Einleitung der notwendigen Maßnahmen begonnen. Dazu gehören u.a. die Sperre des Betriebes, die Vorbereitung zur Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere und die danach erfolgende Reinigung und Desinfektion der Stallungen. Laut bisher unbestätigten Informationen müssen 32.000 Mastputen gekeult werden.
Gleichzeitig werden um den Ausbruchsbestand ein Sperrbezirk von mindestens 3 km und ein Beobachtungsgebiet von mindestens 10 km eingerichtet. In den Restriktionszonen wurde die Aufstallung des Geflügels angeordnet. Zusätzlich ist auch in festgelegten Risikogebieten im Land, die im Zusammenhang mit dem Vogelzug und der Überwinterung von Wildvögeln stehen, so zum Beispiel die Ostseeküste sowie die Binnenseen, eine besondere Rolle spielen, sowie im Umkreis von 50km um den betroffenen Bestand eine Aufstallung erforderlich.
Das Ministerium mahnt eindringlich: Gerade jetzt tragen auch die Freilandgeflügelhalter außerhalb der Aufstallungsgebiete eine hohe Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. „Hierzu gehört insbesondere, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben“, umreißt der Minister den Katalog der Vorsichtsmaßregeln. In allen Verdachtsfällen sei umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.
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