Presserat: ZEIT-Artikel „Rache aus dem Stall“ verstieß gegen journalistische Sorgfalt
Berlin (aho) – Der Deutsche Presserat hat die Beschwerde des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gegen den ZEIT-Artikel „Die Rache aus dem Stall“ vom 20.11.2014 als begründet erklärt. Kritisiert wurde vom Presserat insbesondere ein Verstoß gegen die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht. Damit sieht sich der Bauernverband bestätigt, dass die Empörung der Tierhalter über den ZEIT-Artikel sowie die massive Kritik zahlreicher Verbände und Landwirte, es sei nicht sorgfältig recherchiert worden, berechtigt war. Auch der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) hatte die Berichterstattung kritisiert. „Wie sich eine renommierte Zeitung auf ein derart reißerisches Niveau begeben kann und das ernsthafte Problem der antimikrobiellen Resistenzen (AMR) dermaßen sinnenentstellt veröffentlicht, ist für mich nicht nachvollziehbar“, erklärte Dr. Hans-Joachim Götz, Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt), mit Blick auf den Beitrag.
Da die ZEIT mit Qualitätsjournalismus wirbt, ist dies nach Ansicht des DBV ein schwerwiegendes Urteil. Die Redaktion wurde vom Presserat darüber informiert. Im Unterschied zur noch stärkeren Sanktion, der Rüge, die eine massive Verletzung eines ethischen Grundsatzes des Pressekodex bedeutet, muss diese Information nicht von der Zeitung selbst veröffentlicht werden. Der Presserat gibt seine Bewertungen nach dem so genannten Pressekodex, einem Regelwerk für die journalistische Arbeit, ab.
Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates sah sich nach ausführlicher Beratung der Kritikpunkte und nach eingeholten Stellungnahmen jedoch nicht in der Lage, die vom DBV aufgeführten wissenschaftlichen Studien und Untersuchungen über den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung gegenüber den von der ZEIT herangezogenen Studien zu bewerten. Nach Ansicht des DBV macht es sich der Presserat damit zu leicht. Doch in der schriftlichen Begründung verweist der Beschwerdeausschuss darauf, dass es sich in den vom DBV erhobenen Vorwürfen um „eine Expertendiskussion handelt, die nicht der Presserat, sondern die Wissenschaft aufzuklären hat“. Im Zusammenhang mit dem Kritikpunkt des DBV, es gäbe zwischen Anzahl der Tiere in einer Region und der Häufigkeit von MRSA-Fällen keinen Zusammenhang, kam der Presserat zu der Bewertung, dass es sich „um eine Diskussion handelt, die ein so hohes Expertenwissen fordert, dass der Beschwerdeausschuss es mit seinen Mitteln für nicht aufklärbar hält, welche dieser Studien die verlässlichere ist“. Eindeutig wurde dagegen die unzutreffende Darstellung der ärztlichen Behandlung einer Patientin mit Antibiotika als Verstoß gegen das Gebot zur Sorgfalt verurteilt.
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