10.11.2016
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H5N8-Geflügelpest: Niedersächsische Landkreise ordnen vorsorglich Stallpflicht an
(aho) – Als Reaktion auf den Ausbruch der Geflügelpest in Schleswig-Holstein haben die niedersächsischen Landkreise Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Vechta sowie die Grafschaft Bentheim ab sofort eine Stallpflicht für Freilandgeflügel angeordnet, die zunächst bis zum 31. Januar 2017 gelten soll. In den Landkreisen sind rund 60 Millionen Federtiere von dieser Regelung betroffen.
Die Landkreise Diepholz, Stade und Oldenburg prüfen eine Stallpflicht. Ein Ausbruch der Geflügelpest in Niedersachsen wäre eine Katastrophe. Werden doch in diesem Bundesland mehr als 60 Prozent des deutschen Wirtschaftsgeflügels gehalten.
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