Anwendungsverbot für mehr als 70 Tierarzneimittel
(aho) Zum 01. Januar 2000 tritt für mehr als 70 Tierarzneimittel ein Anwendungsverbot entsprechend der EU – Verordnung 2377/90 bei lebensmittelliefernden Tieren in Kraft. Die Tierarzneimittel dürfen nicht an Tierbesitzer abgegeben und weder von Tierärzten noch von Landwirten angewandt werden. Somit dürfen auch Restbestände, die schon in der Stallapotheke stehen, nicht mehr eingesetzt werden.
Zu den betroffenen Wirkstoffen und Präparaten gehören unter anderem: Androstenon (Suidor – Eberspray), Acepromazin (Sedastress, Vetranquil), Benzetimidhydrochlorid (Spasmentral), Diphenhydraminhydrochlorid (Alvetamin, Ancemin, Benadryl – Injektionslösung u. Lotion) und Methylprednisolon (in Albiotic forte).
Quelle: Deutsches Tierärzteblatt Januar, 2000, S. 4 – 6
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