Deutschland hebt den Importstopp für britisches Rindfleisch auf
Lückenlose Kennzeichnungspflicht beschlossen
(aho) Der Bundesrat hat die Aufhebung des deutschen Importstopps für britisches Rindfleisch gebilligt. Er stimmte in Bonn einer entsprechenden Verordnung zu. Damit kann britisches Rindfleisch ab April auch wieder in Deutschland verkauft werden.
Die Regelung in der vom Bundesrat beschlossenen Fassung sieht vor, dass britisches Rindfleisch – sei es als frisches Fleisch, als Hackfleisch oder als Fleischerzeugnis – auf allen Stufen der Vermarktung bis hin zum Endverbraucher als „Britisches XEL-Fleisch“ gekennzeichnet werden muß – bis hin zur Ladentheke und zur Speisekarte in der Gaststätte. Diese „offene Deklaration“ läßt in jedem Falle auf den ersten Blick das Herkunftsland des Rindfleisches erkennen. Die Kennzeichnungsverpflichtung gilt unabhängig davon, ob das Fleisch unmittelbar aus Großbritannien nach Deutschland eingeführt wird oder über andere Mitgliedstaaten oder Drittländer nach Deutschland gelangt.
EU-Kommissar David Byrne hat den Entscheid begrüsst. Gleichzeitig appellierte er an die EU-Staaten zur Umsetzung von Anti-BSE-Massnahmen. Die EU hatte 1996 wegen der Rinderseuche BSE ein Importverbot für britisches Rindfleisch verhängt, es im vergangenen August aber aufgehoben.
Quellen:
AgroNews.ch vom 17. März 2000 Pressemitteilung des bmg Nr. 23 vom 17. März 2000