Neues Futtermittelgesetz verabschiedet
(bml) Die jetzt vom Bundesrat verabschiedet 4. Gesetz zur Änderung des Futtermittelgesetzes stärkt den Verbraucherschutz. Ich begrüße es, dass wir hiermit einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Lebensmittelsicherheit in der gesamten Lebensmittelkette vom Erzeuger bis zum Verbraucher geschafft haben. Denn gerade die Lebensmittel – skandale der letzten Zeit haben gezeigt, wie wichtig die Qualität und Sicherheit der Futtermittel ist, sagte Bundesernährungsminister Karl-Heinz Funke zur Verabschiedung des neuen Futtermittelgesetzes durch den Bundesrat.
Das neue Gesetz verschärft die Strafvorschriften und verschafft den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder zusätzliche Eingriffs – befugnisse. Diese zusätzlichen Befugnisses erlauben es den zuständigen Behörden, schon im Falle eines begründeten Gefahren – verdachts alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren für die menschliche Gesundheit abzuwehren.
Außerdem ermöglicht das neue Futtermittelgesetz es der Bundesregierung, schnellstmöglich Verordnungen zur Futtermittelsicherheit zu erlassen, wenn dies zur unverzüglichen Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft erforderlich ist. Auf diese Weise wird umfassend sichergestellt, dass die Bundesregierung in Krisensituationen den Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft zur Krisenbewältigung ohne Zeitverzug nachkommen kann.
Mit dem Gesetz wird darüber hinaus das neue EU-weit gültige Zulassungsverfahren durch EG-Verordnung für Futtermittelzusatzstoffe in das deutsche Futtermittelrecht aufgenommen. Damit wird gleichzeitig auch festgelegt, dass bestimmte Zusatzstoffe nur noch firmengebunden zugelassen werden. So soll erreicht werden, dass bei technisch hochentwickelten Zusatzstoffen keine gegebenenfalls nicht unbedenklichen Nachahmungsprodukte in den Verkehr gelangen.
BMELF-Pressedienst 13. Juni 2000