DBV kritisiert Entscheidung des Agrarrats zu BSE
Verbraucherschutz in Deutschland schon bisher gewährleistet
(dbv) Am Montag abend hat der Agrarrat in Luxemburg über den Vorschlag der Kommission abgestimmt, zur Bekämpfung der Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) besonders infektionsgefährdete Zell- und Gewebeteile aus Schlachtkörpern von Rindern und anderen Wiederkäuern zu entfernen. Der EU-Ministerrat hatte in seinen Beratungen keine eindeutige Position gefunden, deshalb kann die Kommission jetzt ihren Vorschlag umsetzen. Deutschland hat den Vorschlag nicht abgelehnt, sondern enthielt sich der Stimme. Dieses Verhalten ist aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) völlig unverständlich. Der DBV hatte sich massiv für eine Ablehnung des Vorschlags eingesetzt. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Funke hatte im Vorfeld wiederholt darauf hingewiesen, daß Deutschland BSE-frei ist.
Weil der Agrarrat keine Entscheidung getroffen hat, kann Kommissar Byrne jetzt eine entsprechenden Verordnung noch vor dem 30. Juni 2000 erlassen. Die Mitgliedstaaten müssen diese dann bis zum 1. Oktober 2000 umsetzen. Diese Vorgehensweise wird der Situation in Deutschland nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes nicht gerecht. In Deutschland sind alle Vorkehrungen zum Schutz der Verbraucher getroffen. Die BSE-Freiheit, strengere Futtermittelauflagen und das in Deutschland generell vorgeschriebene Drucksterilisationsverfahren zur Behandlung von zum Beispiel Schlachtabfällen schließen jedes Risiko der Übertragung von Krankheitskeimen incl. der BSE-Erreger aus. Die Tatsache, daß in einigen Mitgliedstaaten dieser hohe Sicherheitsstandard nicht garantiert werden kann, darf nicht Anlaß sein, das deutsche System zum Schaden der Landwirte zu unterlaufen. Nach einer Studie der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig verursacht die Umsetzung des Kommissionsvorschlags allein in Deutschland Kosten in Millionen-Höhe ohne weiteren Nutzen für den Verbraucherschutz.
Deutscher Bauernverband vom 20.06.00
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