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Schweiz: BSE-Restrisiko im Rindviehfutter weiter vermindern

(bvet) In der Diskussion um Rindviehfutter, welches mit Spuren von Fleischmehl verunreinigt ist und deshalb eine potentielle Infektionsquelle in Bezug auf BSE darstellen könnte, haben sich die Schweizer Futtermittelindustrie, Landwirtschaft und Behörden über Massnahmen beraten, welche das Restrisiko weiter verringern sollen. Die Behörden haben beschlossen, dass in Zukunft keine tierischen Eiweisse in Wiederkäuerfutter nachgewiesen werden dürfen.

Am 20. Juni 2000 haben sich die Vertreter von Industrie und Behörden darauf geeinigt, dass der vollständige Verzicht auf die Rezyklierung tierischer Eiweisse für die Fütterung von Schweinen und Geflügel nicht sinnvoll sei, weil damit hochwertige Eiweiss-Ressourcen unter hohen Kosten buchstäblich in Rauch aufgelöst würden. Die Behörden haben beschlossen, Massnahmen zu ergreifen, welche verhindern sollen, dass künftig auch nur Spuren von Fleisch-Knochen-Mehlen in das Rinderfutter gelangen. Die Futtermittelindustrie wird sich der technischen Seite annehmen, zur Diskussion stehen beispielsweise die Trennung von Produktionslinien oder Produktionsstätten bzw. der vorläufige Verzicht auf entsprechende Ausgangsstoffe, während von Seiten der Behörden die Kontrollen verstärkt und allfällige Verfehlungen geahndet und gleichzeitig die Aufklärung und Information der Tierhalter intensiviert werden sollen.

Infektiöses Fleischmehl gilt als Ursache für die BSE, die 1990 erstmals in der Schweiz aufgetreten ist. Nach dem Auftreten des ersten Falles wurde deshalb sofort der Einsatz von Fleisch- und Fleisch- knochenmehl in der Wiederkäuerfütterung verboten. Für die Fütterung von Schweinen und Geflügel sind diese Produkte aber nach wie vor zulässig, da es für diese Tierarten keine Hinweise auf eine Gefährdung gibt. Dem Fütterungsverbot von 1990 folgte die Auflage, dass die tierischen Eiweisse einer Hitzesterilisation von 133°C bei 3 bar während 20 Minuten unterzogen werden mussten. Obschon mit dem Fütterungsverbot 1990 die Infektionsrate bei Rindern deutlich zurückgegangen ist, sind bis heute in der Schweiz 82 BAB-Fälle (born after the ban) aufgetreten, also Tiere, die nach 1990 geboren worden sind. Die Abklärung dieser BAB-Fälle hat gezeigt, dass die Verunreinigung von Rindviehfutter mit infektiösem Fleischmehl als Infektionsquelle klar im Vordergrund steht. Als weitere Verschärfung im Kampf gegen die BSE müssen seit 1996 Tierkadaver und die Risikoorgane Gehirn, Rückenmark und Augen verbrannt werden. Ziel dieser Massnahme war es, sauberes Fleischmehl für Schweine und Geflügel ohne infektiöses Ausgangsmaterial zu produzieren. Allerdings kommt es nach wie vor zu Kreuzkontaminationen mit Spuren von nicht erlaubten Ausgangsprodukten in der Mischfutterherstellung für Rinder. Dies haben Kontrollen der Forschungsanstalt für Nutztiere, Posieux (RAP)bestätigt. Auf die Kreuzkontamination weist denn auch ein Bericht von Experten der EU-Kommission hin, wonach diese für die Schweiz ein potentielles Restrisiko darstellt.Zusammen mit der Futtermittelindustrie suchte deshalb das Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz nach Lösungen, wie dieses potentielle Restrisiko weiter vermindert werden könnte.

Bern, den 20. Juni 2000

Bundesamt für Veterinärwesen Bereich Kommunikation Auskunft: Hans Wyss, Bereich Kommunikation, BVET, Tel. 031 323 84 96

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