Kommentar: Impfstoffe hausgemacht
(BfT) Sie passen in die politische Landschaft; nicht kommerziell von Unternehmen, sondern selbst hergestellt ohne den Ruch von Industrie und ganz speziell den Anforderungen angepasst – stallspezifische Impfstoffe haben Konjunktur in deutschen Ställen.
Das Kochrezept scheint einfach: Keimprobe nehmen, anzüchten, vermehren, suspendieren und mit Formalin quantum satis abtöten. Schon hat man eine Antigen-Suppe, die sich in jeder einigermaßen eingerichteten Praxis herstellen lässt. Das Produkt lässt sich dann auch noch trefflich vermarkten, weil passend dazu der neu postulierte „Prophylaxenotstand“ ausgeglichen werden kann – wenn es so einfach wäre.
Bestandsspezifische Impfstoffe sind nicht zulassungspflichtig. Sie unterliegen keinen Qualitäts- und Sicherheitskontrollen, die nur entfernt vergleichbar sind mit den Anforderungen der Zulassungs- behörden an kommerziell hergestellte Produkte. Eine experimentelle Wirksamkeitsüberprüfung ist von vornherein ausgeschlossen. Es darf nicht sein, dass im heimischen Labor nach Gutdünken, z.B. Formalin oder andere Konservierungsmittel zugegeben werden, ohne die festgelegten Grenzwerte zu beachten.
Stallspezifische Impfstoffe können dann einen Beitrag zur Tiergesundheit und zum Verbraucherschutz leisten, wenn sichergestellt ist, dass die Anforderungen an diese Impfstoffgruppe in einer Risikoab- schätzung dem gleichen Sicherheitsniveau entsprechen, das von kommerziellen Impfstoffen gefordert wird und diese Anforderungen von der behördlichen Überwachung auch konsequent überprüft werden. (ms)
BfT SPECIAL Nr. 20 Juni 2000