Geflügelbestände vor Atypischer Geflügelpest (ND) schützen
Bonn, 17. Juli (bme) – Das Bundesernährungsministerium verfolgt mit großer Aufmerksamkeit die Entwicklung der Atypischen Geflügelpest (Newcastle Krankheit oder ND) in Italien. Zu Beginn des Jahres trat bereits die Klassische Geflügelpest vor allem in den geflügeldichten Regionen Nord-Italiens auf. Daraufhin wurden in Deutschland gezielt Vorbeugemaßnahmen ergriffen. Nach dem Erlöschen der Klassischen Geflügelpest kam es seit Mai in Italien zu gehäuften Ausbrüchen von ND. Das Geschehen konzentriert sich wieder auf die geflügeldichten Regionen Nord-Italiens.
Das Bundesernährungsministerium appelliert an die Geflügelhalter, alle hygienischen Normen peinlich genau zu befolgen, um die Gesundheit der hiesigen Geflügelbestände zu erhalten. Sämtliche Halter von Geflügel, auch solche von kleinen Beständen, und Händler werden aufgefordert, auf die vorgeschriebene Impfung der Tiere gegen ND zu achten und nur geimpfte Tiere einzustellen. Bei allen Fragen zu dieser und anderen Tierseuchen können sich die Halter an ihren Tierarzt oder an das zuständige Veterinäramt wenden.
ND ist eine auf den Menschen nicht übertragbare Erkrankung des Geflügels. Sie kann bei diesen Tierarten hohe Verluste verursachen und wird wegen ihrer dadurch bedingten großen wirtschaftlichen Bedeutung international in der Liste der besonders gefährlichen Seuchen geführt. Im Seuchenfall muss der gesamte betroffenen Bestand getötet werden. Deutschland ist seit 1997 frei von ND. Das ist auch ein Ergebnis der bei uns obligatorischen Schutzimpfung aller Hühner und Truthühner.
BMELF-Pressedienst Nr. 29 vom 17. Juli 2000
Lesen Sie hierzu den AHO – Beitrag: Die Impfung von Geflügel – Kleinbeständen