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Neue Fangjagdverordnung in Schleswig-Holstein

Mit der am 19.Juli.2000 von Umweltminister Klaus Müller vorgestellten Fangjagdverordnung setzt das Land Schleswig-Holstein bundesweit einen Akzent für den Tierschutz. „Wir haben uns mit der neuen Verordnung an den strengsten Bestimmungen in der Bundesrepublik orientiert und in einigen Punkten gehen wir noch weiter“, erläutert Müller.

Zweimal müssen sowohl die Lebend- wie die Todfangfallen täglich kontrolliert werden. Um dem Artenschutz gerecht zu werden, müssen die Fallen spezifische Zugänge haben und dürfen nur in so genannten Bunkern aufgestellt werden, um zu gewährleisten, dass in erster Linie Fuchs, Steinmarder, Marderhund und Waschbär gefangen werden. Diese Tiere können, weil sie nachtaktiv sind und vielfach in bewohnten Gebieten siedeln, nicht mit Gewehren gejagt werden. Jägerinnen und Jäger, die Fallen einsetzen wollen, müssen zuvor einen speziellen Ausbildungs- lehrgang absolvieren, verstoßen sie gegen die Verordnung, indem sie beispielsweise falsche Fallen verwenden, müssen sie mit einer Ordnungsstrafe bis zu 10.000 Mark rechnen.

„Mir persönlich wäre es am liebsten gewesen, wir hätten die Todschlagfallen verbieten können, das aber geht nicht, weil sowohl das Bundesjagdgesetz wie das Landesjagdgesetz diese Fangart zulässt. Darüber kann ich mich nicht mit einer Verordnung hinwegsetzen“, beschreibt Klaus Müller die rechtliche Crux. „Mit diesem sehr eng gefassten Verwaltungsakt haben wir ein Instrument geschaffen, dass sehr nah an das ursprüngliche Ziel herankommt. Wir werden nun über den Zeitraum von zwei Jahren prüfen, ob dieses Herangehen genügt oder ob eine Novellierung des Jagdgesetzes notwendig ist.“

Kiel, 19. Juli 2000

Verantwortlich für diesen Pressetext: Michael Rittmeier, Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, Tel: 0431/988-7201, Fax: 0431/988-7137, E-Mail

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