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Rindfleischkennzeichnung wird Pflicht – Regelung in zwei Stufen

(aid) – Nach langer Diskussion wurde die neue Rindfleischkennzeichnung von der Europäischen Kommission (EU) in Brüssel beschlossen. Danach müssen ab dem 1. September diesen Jahres in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union Angaben über die Herkunft von Rindfleisch auf dem Etikett gemacht werden. Diese Regelung gilt auch für Hackfleisch. Die Rinderseuche BSE sorgte lange Zeit für eine Verunsicherung von Verbraucherinnen und Verbrauchern – auch in BSE-freien Ländern wie Deutschland. Vor diesem Hintergrund sollte die seit Juli 1998 bestehende freiwillige Rinfleischkennzeichnung jetzt Pflicht werden. Dank dem seit Anfang des Jahres bestehenden Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) kann der Lebensweg eines Rindes bis zum Geburtsbetrieb zurückverfolgt werden. Über diese zentrale Datenbank – die in Deutschland ihren Sitz in München hat – werden alle Daten zu Ort, Mast und Schlachtung eines Tieres erfasst. Die Rindfleischetikettierung erfolgt in zwei Stufen: Stufe I umfasst die Kennzeichnungspflicht für den Ort der Schlachtung und der Zerlegung. Diese ist ab dem 1. September 2000 europaweit obligatorisch. Mit der zweiten Stufe muss das Etikett zusätzlich das Land der Geburt und der Mast ausweisen. Diese Angaben sind in Europa ab Januar 2002 verpflichtend. In Deutschland sollten ursprünglich beide Stufen der neuen Etikettierung gleichzeitig eingeführt werden. Darauf konnte sich der Bundesrat jedoch nicht einigen, so dass Stufe II nun erst später in Kraft tritt. Geplant ist jedoch eine Einführung der umfassenden Rindfleischetikettierung deutlich vor dem von der EU festgelegten Stichtag.

aid, Ursula Schäfer, PresseInfo Ernährung und Landwirtschaft, 17. August 2000, Nummer 33

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