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Öko-Tierproduktion ab 24. August 2000 gesetzlich geregelt

Der Hessische Landwirtschaftsminister Wilhelm Dietzel (CDU) weist darauf hin, dass ab 24. August 2000 auch die Tierproduktion im ökologischen Landbau durch EU-Vorgaben geregelt wird.

Eine Vielzahl von Einzelbestimmungen wurde von den für die Kontrolle im ökologischen Landbau zuständigen Bundesländern gemeinsam und einheitlich konkretisiert und festgelegt.

Geregelt werden u.a.

— der maximale Tierbestand pro Hektar, eine wichtige Vorgabe, was die Vermeidung der Grundwasserbelastung mit Nitraten betrifft;

— die Fütterung der Tiere, die weitgehend mit Futter aus ökologischer Erzeugung erfolgt;

— die Haltungsbedingungen, die den Anforderungen an eine artgerechte Tierhaltung in hohem Maße entsprechen;

— die Krankheitsbehandlung, die vorzugsweise mit pflanzlichen Arzneimitteln oder solchen auf homoöpathischer Grundlage erfolgen muss.

Für Landwirtschafts- und Verarbeitungsbetriebe, die ab dem 24. August 2000 nach der neuen Verordnung wirtschaften müssen, bestehe nun Klarheit bezüglich der von Ihnen zu erfüllenden Anforderungen, erläuterte Landwirtschaftsminister Dietzel. Er werde sich darüber hinaus beim Bund für eine eindeutigere Aussage zur Bindung der Tierproduktion an die Fläche einsetzen, hob der Dietzel hervor. Damit werde beispielsweise Hühnerhaltung in großem Umfang ohne betriebseigene Futter- und Flächengrundlage ausgeschlossen. Auch die Verbände hatten kritisiert, dass der Verordnungstext in der jetzt gültigen Fassung weitgehende Ausnahmen zuließe. Das von der Bundesregierung angekündigte Öko-Landbau-Gesetz kann dazu Einschränkungen formulieren.

Zum Hintergrund: Bereits seit 1991 existiert eine Rechtsverordnung der Europäischen Union, die die Grundsätze der ökologischen Produktion regelt und ein staatlich überwachtes Kontrollsystem für Ökoprodukte etabliert. Der Bereich der pflanzlichen Produktion ist dort im Detail geregelt, für die Tierproduktion gab es bisher keine Bestimmungen.

Stattdessen wurden für Ökoprodukte tierischer Herkunft wie Milch, Fleisch und Eier die Produktionsregeln der Verbände des ökologischen Landbaues in der Bundesrepublik Deutschland, die in der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (AGÖL) zusammengeschlossen sind, angewandt. Die Kontrolle erfolgte in privatrechtlicher Form.

In Hessen gibt es z.Z. 1 379 landwirtschaftliche Betriebe, die auf 6 % der landwirtschaftlichen Fläche des Landes entsprechend 46 170 ha ökologisch wirtschaften. Hessen liegt damit im Ländervergleich an zweiter Stelle nach Mecklenburg-Vorpommern.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, Wiesbaden, 23. August 2000

Pressestelle: Birgitt Wagner Telefon: (0611) 8 15 10 20/10 24 Mainzerstr. 80 Telefax: (0611) 8 15 19 43 D-65189 Wiesbaden E-Mail

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