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Hygieneanforderungen bei automatischen Melkverfahren (AMV)

Mit der Richtlinie 89/362/EWG der Kommission wurden die allgemeinen Hygienevorschriften für Milcherzeugerbetriebe festgelegt, umgesetzt in Deutschland in der Milchverordnung. Diese Vorschriften enthalten auch Hygienevorschriften, die beim Melken zu beachten sind (Anlage 3 der Milchverordnung). Die Hygienemaßnahmen basieren auf den herkömmlichen Melkverfahren. Unter anderem muss der Melker am Anfang des Melkens das Aussehen der Milch prüfen. Milch, die nicht einwandfrei beschaffen ist, darf nicht abgegeben werden. Die automatischen Melkverfahren („Melk- roboter“), die bisher im Einsatz sind, verfügen aber noch nicht über eine brauchbare Einrichtung, um die Anfangsprüfung des Gemelkes vorzunehmen. Insbesondere um dieses Manko auszugleichen, hat die Kommission den Entwurf einer Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 89/362/EWG herausgegeben.

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte der EU-Kommission dazu einen Maßnahmenkatalog für Milcherzeugerbetriebe mit automatischen Melkver- fahren mit der Bitte um Berücksichtigung vorgelegt. Parallel zu den Beratungen in Brüssel soll der Maßnahmenkatalog in Deutschland bei allen AMV-Betrieben angewendet werden.

Die Landesvereinigung hatte zur ersten Fassung Stellung genommen, da die darin gemachten Anforderungen unseres Erachtens über das Ziel hinaus gehen. Inzwischen liegt eine überarbeitete Fassung vor. Danach müssen AMV-Betriebe u.a. einmal pro Monat den Zellgehalt bei allen Einzeltieren feststellen. Wenn mehr als 30 % der laktierenden Kühe Zellgehalte über 250.000/ml aufweisen, sind die Kühe zytobakterio- logisch zu untersuchen. Gleichzeitig sind Grenzwerte bei der Tankmilch zu berücksichtigen. Die Tankmilch muss zwei Mal monatlich auf den Zellgehalt untersucht werden. Bei zwei aufeinanderfolgenden Proben dürfen im arithmetischen Mittel nicht mehr als 300.000 Zellen/ml und bei keiner Probe mehr als 400.000 Zellen/ml festgestellt werden. Bei Interesse senden wir Ihnen den voll- ständigen Maßnahmenkatalog gerne zu.

LVN/Fritsch

„Newsletter Milchwirtschaft“, Aktuelle Informationen Nr. 35/2000, 01.09.2000

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