Renate Künast: BVG-Urteil zum Schächten ist Erfolg für Tierschutz
Bonn (bmvel) – Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts als wichtige Entscheidung zum Verhältnis von Tierschutz, Religionsfreiheit und der Freiheit der Berufsausübung begrüßt: „Nun ist klar, dass die Regelungen zum Schächten im Tierschutzgesetz – auch im Hinblick auf die Religionsfreiheit – verfassungskonform sind. Dieses Urteil ist ein Erfolg für den Tierschutz, weil betäubungsloses Schlachten nur im Rahmen einer eng begrenzten Ausnahmeregelung zulässig ist.“ Das Urteil trage auch zum Frieden in unserer multikulturellen Gesellschaft bei. Es verdeutliche den schwierigen Abwägungsprozess zwischen den Rechtsgütern und fordere die Bundesländer zu entsprechenden Entscheidungen auf. Gleichzeitig habe sich erneut gezeigt, wie wichtig die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz sei. Nur so könne sichergestellt werden, dass bei solchen Güterabwägungen dem Tierschutz die notwendige Bedeutung beigemessen werde.
Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die in der mündlichen Verhandlung am 6. November 2001 vertretene Auffassung der Bundesregierung bestätigt. Hiernach müssen aus Tierschutz-Gründen Tiere vor dem Schlachten betäubt werden. Andererseits kann fachlich korrekt durchgeführtes Schächten akzeptiert werden; jedenfalls verletzt es nicht zwingend die tierschutz- rechtlich gesetzten Grenzen für Leiden und Schmerzen der Tiere. Dabei ist allerdings Voraussetzung, dass das Schächten einem Genehmigungsverfahren unterworfen wird. Dies wird nicht als unzulässiger Eingriff in die Grundrechte der Berufs- und Religionsfreiheit gewertet. Nach dem Urteil sind die Behörden der Länder aufgefordert, Genehmigungsanträge verfassungskonform zu prüfen und zu bescheiden.
„Ich freue mich, dass die Koalitionsfraktionen das Anliegen, das Staatsziel Tierschutz ins Grundgesetz aufzunehmen, wieder aufgreifen werden und ich erwarte, dass auch die CDU/CSU-Fraktion nun endlich dieser Initiative zustimmt“, so Künast. Dieses Bekenntnis des Staates zum ethisch begründeten Tierschutz sei überfällig. Außerdem räume dies dem Gesetzgeber die zweifelsfreie Möglichkeit ein, bei Spannungsverhältnissen zwischen dem Tierschutz und vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechten – wie Religions- freiheit oder Wissenschaftsfreiheit – Belange des Tierschutzes angemessen zu berücksichtigen.