>>Ebermastprozess<< geht in die zweite Runde
(ZDS) – Das Importverbot Deutschlands gegenüber Fleisch unkastrierter Schweine von 1993 bis 1998 könnte die Bundesrepublik Deutschland im nachhinein viel Geld kosten. Mit einem Urteil vom 30.01.2004 (AZ 1 O 459/00) gab das Bonner Landgericht einer Millionenklage des dänischen Schweinezüchterverbandes teilweise statt.
Dass Deutschland mit seinem Verbot gegen EU-Recht verstoßen hat, entschied bereits 1998 der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem von der Europäischen Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren. Um die deutschen Verbraucher vor dem typischen Ebergeruch geschlechtsreifer männlicher Mastschweine zu schützen, verlangten die deutschen Behörden die Kastration der Tiere. Die Kosten für diese Maßnahme wollen die Dänen erstattet haben; summa summarum 120 Millionen Euro. Für das Bonner Landgericht sind die Ansprüche für die Jahre 1993 bis 1999 jedoch verjährt, so dass „nur“ rd. 70 Millionen Euro als Entschädigung gerechtfertigt seien.
Beide Seiten haben am 30.01. angekündigt, in die zweite Instanz zu gehen: die Deutschen, weil sie nicht zahlen wollen und die Dänen, weil Sie die Festsetzung der Verjährung nicht akzeptieren.