GOLDMANN: Bundesregierung springt beim Tierarzneimittelrecht zu kurz
Berlin (aho) Zum Beschluss der Bundesregierung zur Novelle des Tierarzneimittelgesetzes erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael GOLDMANN:
Das Tierarzneimittelgesetz muss in wesentlichen Punkten korrigiert werden: Die praxisferne 7-Tage-Regelung, die über das EU-Recht hinausgehende therapiefeindliche Umwidmungskaskade und das Entstehen von Therapienotständen schaden dem Tierschutz und sind verbraucherschutzfeindlich. Tierschutz und Verbraucherschutz, sowie gute tierärztliche Praxis erfordern eine Grundkorrektur des Gesetzes und lassen sich nicht durch Ausnahmeregelungen und Mogelpackungen wie eine scheinbare Mitsprache des Bundesrates bei der umstrittenen Indikationsliste erreichen. Zwar sieht der Regierungsentwurf bei den Problemen zum Teil kleine Verbesserungen vor, er bleibt insgesamt aber weit hinter den Erwartungen zurück, die die Fachpolitiker von Rot/grün geweckt haben. Deshalb ist der Beschluss der Bundesregierung zur 13. Novelle des Arzneimittelgesetzes völlig unzureichend.
Durch praxisferne Regelungen bleiben das Tiergesundheitsmanagement und die Tiergesundheitsvorsorge auf der Strecke. Notwendig und praxisgerecht ist die Ausdehnung des Handlungsspielraumes für tierärztliche Behandlungen im Rahmen vertraglich geregelter Bestandsbetreuungen. Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt in diesem Zusammenhang auch eine Überprüfung der Bestandsbuch-Verordnung. Die Möglichkeit mit einem Kombibeleg den bürokratischen Aufwand deutlich einzuschränken, ohne dass die Qualität der Dokumentation leidet, muss genutzt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht dagegen zusätzlichen bürokratischen Aufwand vor. Ein neues Tierarzneimittelrecht muss dafür Sorge tragen dass der hervorragenden Ausbildung der Tierärzte in Deutschland Rechnung getragen wird und der Staat mit seinen restriktiven Vorschriften nicht ständig Zweifeln an der Qualifikation der Tierärzte Vorschub leistet.