Blauzungenkrankheit: Keine Entschädigung durch Tierseuchenkasse bei nicht geimpften Tieren
Lüneburg (aho) – Nur rund 1,2 Millionen Rinder von insgesamt etwa 2,6 Millionen in ganz Niedersachsen sind bisher gegen den Typ BTV-8 der Blauzungenkrankheit geimpft worden. „Bis zum 31. Mai 2009 müssen jedoch alle Rinder gegen diesen Typ geimpft sein“,erklärt Jochen Gronholz vom Veterinäramt des Landkreises Lüneburg. Wer nach dieser Frist seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, riskiert finanzielle Einbußen im Falle einer späteren Ansteckung oder Erkrankung. „Die Niedersächsische Tierseuchenkasse zahlt keine Entschädigungen an Tierhalter, die ihre Tiere nicht rechtzeitig geimpft haben“, so Gronholz. Er rät daher allen Haltern in der Region, ihre Tiere baldmöglichst zu impfen, sofern dies noch nicht geschehen sein sollte.
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