Vogelsbergkreis mahnt: Teilnahme am BVD/MD-Programm nur noch bis Ende März möglicher
Lauterbach (aho) – Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in der Vogelsberger Kreisverwaltung macht die heimischen Rinderhalter auf ein Programm zur Bekämpfung gegen die Ausbreitung der Rinderkrankheit BVD/MD aufmerksam. Dr. Maria Litmeyer rät zur Teilnahme und weist darauf hin, dass hierfür bis spätestens 1. April eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss. Das Veterinäramt steht beratend zur Seite.
Wie Dr. Litmeyer in einer Pressemitteilung erläutert, will das Land Hessen bereits in diesem Jahr mit einem freiwilligen Bekämpfungsprogramm der Ausbreitung der BVD/MD entgegentreten, obwohl die verpflichtende Bundesverordnung erst im Januar 2011 in Kraft tritt. Ziel dieses Programms ist es, möglichst schnell die Sanierung der Bestände über die Erkennung und Ausmerzung der Dauerausscheider zu erreichen. Die Kosten für die Aktion übernimmt im Wesentlichen das Land Hessen. Nur die Blutprobenentnahme durch den Hoftierarzt und das Porto für den Versand Kälber-Gewebeproben muss der Landwirt bezahlen.
Was ist BVD/MD?
Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine durch Viren ausgelöste Durchfallerkrankung, die ausschließlich Rinder betrifft und nicht auf den Menschen übertragbar ist. Infiziert sich das Kalb im Mutterleib, so kann dies zur dauerhaften Ausscheidung des Erregers und zur tödlich verlaufenden „Mucosal Disease“ (MD) führen. Auswirkungen des BVD-Virus sind außerdem Fruchtbarkeitsstörungen, verminderte Milchleistung sowie die Geburt lebensschwacher oder missgebildeter Kälber.
Für die dem Verfahren beigetretenen Betriebe müssen die Ohrstanzmarken sowie die benötigten Transportumschläge schriftlich beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht e.V. (HVL) in Alsfeld beantragt werden. Ab Januar 2011 dürfen nur noch BVD-unverdächtige Rinder aus einem Bestand verbracht oder in einen Bestand eingestellt werden.
Rinderhalter können sich nur noch bis zum 1. April 2010 durch Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung dem Verfahren anschließen, so der Kreis in einer Presseinformation.
Bei weiteren Fragen zur freiwilligen Sanierung im BVD/MD-Verfahren steht das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 15 unter der Telefonnummer 06641-911-680 zur Verfügung.
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