Schweinemastskandal reloaded: Tierarzt Dr. Fechter klagt vor dem Verwaltungsgericht
Passau/Regensburg (aho) – Der wegen illegalem Medikamentenhandel im sogenannten Schweinemastskandal verurteilte Straubinger Tierarzt Dr. Roland Fechter klagt vor dem Verwaltungsgericht Regensburg auf Wiedererteilung seiner Approbation als Tierarzt. Sein Ansinnen wurde gestern vom Gericht angehört. Eine Entscheidung wurde aber noch nicht mitgeteilt. Das berichtet die „Passauer Neue Presse“. Das Landgericht Regensburg hatte im Jahr 2002 Fechter in rund 500 Fällen wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz für schuldig befunden. Zusätzlich wurden damals 300.000 Euro von den Umsätzen, die der Tierarzt mit illegalem Medikamentenhandel erzielt hat, vom Staat eingezogen, außerdem seine Zulassung als Tierarzt.
Weitere Informationen zu allen Facetten des Schweinemastskandals aus den Jahren 2001 und 2002 erfahren Sie hier. Der in den Medien und der Politik hohe Wellen schlagende „Skandal“ nahm durch den Selbstmord der behinderten Tierarzthelferin, die nach der behördlich angeordneten Schließung der Tierarztpraxis ihre Lehrstelle verloren hatte, eine tragische Wendung. Lesen Sie auch den Beitrag. „Schweinemastskandal – „Where is the beef“ (PDF). Angestoßen wurde der Skandal durch die Tierschutzorganisationen „Vier Pfoten. Der Verein musste im weiteren Verlauf das sogenannte Aufdecker-Buch aus den Regalen nehmen und Entschädigungen an Tierärzte zahlen.
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noname
in einem zweimal bis vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof getragenen Verfahren um die Stellenbesetzung einer schwäbischen Veterinäramtes brachte der jeweils obsiegende Beteiligte vor, die Machenschaften der Tierärztklinik Fechter und der Vorgänerpraxis Roßkopf waren den Behörden immer schon bekannt. So sei dem klagenden Beamten zum Beispiel die Bearbeitung eines Falles entzogen worden, in dem wegen der verbotswidrigen Abgabe von Impfstoffen durch diese Praxen die Aujeszkysche Schweinesuche ausgbrochen ist. Entgegen der rechtliche Vorgaben der Tierseuchengesetzes wurde der verursachte Schaden durch die Bayerische Tierseuchenkasse entschädigt obwohl gesetzlich eine Minderung vorgeschrieben war. Dabei hätten die Amtstierärzte als Nebeneinnahme die kostenträchtigen Untersuchungen zur Seuchenaufhebung vorgenommen. 30.00,00 DM wurden dabei veruntreut. Ferner sei eine Anzeige wegen der Verordung eines Antibiotikacocktails durch Fechter in Form eines Fütterungsarzneimittels illegal beseitigt worden. Die später ermittelnden Polizeibehörden (LKA u.a.) seien belogen worden.
Nov 9th, 2011
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