Vermehrt niedrig pathogene Influenzaviren bei Wildvögeln
Lauterbach (aho) – Das Veterinäramt in Lauterbach rät Geflügelhaltern zu mehr Vorsicht. Nach Information des Nationalen Referenzlabors auf der Insel Riems wird seit Oktober 2010 an mehreren Stellen in Deutschland vermehrt niedrig pathogenes aviäres Influenzavirus bei Wildvögeln festgestellt.
Bei den aviären Influenzaviren kann man grundsätzlich zwischen 2 Gruppen, den sogenannten niedrig pathogenen (wenig krankmachenden) und den hoch pathogenen (stark krankmachenden) Influenzaviren unterscheiden. Die hoch pathogenen Influenzaviren verursachen die Vogelgrippe und können bei Nutzgeflügel z. B. bei Hühnern oder Puten zu hohen Tierverlusten führen. Die bei den Wildvögeln vorgefundenen wenig krank machenden Influenzaviren rufen dagegen oftmals nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen. Für den Menschen sind sie ungefährlich, so die Pressestellte des Vogelsbergkreises.
Da bei der gefundenen wenig ansteckenden Variante der Vogelgrippe immer wieder die Gefahr einer Weiterentwicklung einer für Vögel hoch ansteckenden Krankheit bestehen kann, muss ein Eintrag dieser Viren in die Hausgeflügelbestände vermieden werden. Deshalb werden Tierhalter, die ihr Geflügel ganz oder teilweise im Freien halten aufgefordert folgende Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.
- Geflügel nur an Stellen füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind
- Geflügel nicht mit Oberflächenwasser tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
- bei Leistungseinbruch, Apathie, Vorkommen von vermehrten Todesfällen zuständiges Veterinäramt informieren
- Verwendung von sauberer Schutzkleidung für die Personen, die Zugang zu Geflügel haben
- Anzeige der Geflügelhaltung bei der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt
- Beantragung einer Registriernummer und Mitteilung der Registriernummer an das Veterinäramt
- führen eines Bestandsregisters
Veranstaltungen mit Geflügel können weiterhin durchgeführt werden. Bei Veränderungen der derzeitigen Lage werden die Veranstalter durch das Veterinäramt informiert.
Für weitere Fragen steht das Veterinäramt zur Verfügung.
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