Keine Besserung in Sicht: Landwirt wird das Halten und Betreuen von Rindern verboten
Gemünden (aho) – Das Landratsamt Main-Spessart hat einem Nebenerwerbslandwirt aus dem Raum Gemünden die Rinderhaltung untersagt. Der Mann muss innerhalb von sieben Werktagen alle 27 auf einer Koppel gehaltenen Rinder abgegeben. Das Amt beruft sich in seiner Entscheidung auf ein Gutachten, in dem erhebliche Mängel aufgelistet werden. Nach Meinung des Gutachters ist der Landwirt „zurzeit nicht in der Lage, Weide- und Stallrinder artgerecht zu halten, zu versorgen und zu pflegen“.
Seit März 2008 wurden dem Nebenerwerbslandwirt zahlreiche Verstöße nachgewiesen. Behördliche Auflagen, mit denen die Haltung der Tiere verbessert werden sollten, ignorierte der Mann. Im vergangenen Winter mussten die Rinder auf einer Weide ohne einen geeigneten Unterstand, ohne ausreichende Fütterung sowie teilweise eingefrorenem Tränkewasser verbringen. Als Tauwetter einsetzte, versanken die Tiere im Morast. Da die Tiere keinen trockenen Liegeplatz hatten, waren sie zum Stehen bis zur Erschöpfung gezwungen, so der Gutachter. Da sie dabei auch im Morast einsanken, litten die Tiere unter lang andauernd unter der Kälte und Nässe. Der anhaltende Wärmeverlust führte zusammen mit der mangelhaften Fütterung zu einem Energiedefizit.
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