Unbelehrbar: Landwirt erneut wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verurteilt
Schwedt (ah) – Ein Landwirt aus Frauenhagen (Uckermark) wurde am Dienstag vom Amtsgericht Schwedt wegen fahrlässigen Eingriffs in den Bahnverkehr zu einer sechsmonatigen Freiheitstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zu Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der Mann 1.000 Euro Bußgeld an die Staatskasse zahlen. Das Gericht befand den Verurteilten in zwei Fällen für schuldig, im Jahr 2010 die notwendige Kontrolle seiner Rinder vernachlässigt zu haben. Die Rinder hatten die Umzäunung durchbrochen, waren auf Bahngleise gelaufen und hatten den Bahnverkehr blockiert. Züge mussten Notbremsungen einleiten, was Verspätungen zur Folge hatte.
In der Verhandlung berichteten Zeugen, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall gehandelt habe. Derartige Fälle habe es fast wöchentlich gegeben. Der Landwirt habe Auflagen zum Sichern der Zäune um seine Weiden nicht erfüllt. Der Verurteilte war bereits mehrfach einschlägig vorbestraft. In vorhergehenden Verfahren kassierte der Landwirt Geld- und eine Bewährungsstrafe werden Tierquälerei und wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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