PCB-Fund in Eiern im Kreis Minden-Lübbecke
Minden (PM) – Experten aus dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Minden-Lübbecke forschen zurzeit gemeinsam mit Experten aus dem Chemischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Münsterland-Emscher-Lippe CVUA MEL und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) nach den Ursachen für die erhöhten Werte der PCB-belasteten Eier eines eierproduzierenden Betriebs im Kreisgebiet.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Minden-Lübbecke war am Nachmittag des 26. März vom Zwischenhändler der Eier, der seinen Sitz im Kreis Euskirchen hat, über die Ergebnisse einer Eigenkontrolle erstmalig informiert worden. Gleichzeitig hatte der Händler mitgeteilt, dass ab dem 7. März keine Eier mehr aus dem Betrieb in den Handel gebracht wurden. In dieser ersten Untersuchung des Händlers war zunächst nur der sogenannte Auslösewert überschritten, der mit 1,75 Pikogramm pro Gramm Fett weit unter dem EU-weiten Höchstwert von 5 Pikogramm pro Gramm Fett für dioxinähnilche PCBs liegt. Umgehend am 27. März hat der Kreis Minden-Lübbecke, der für den hiesigen eierproduzierenden Betrieb zuständig ist, die amtlichen Proben entnommen.
Die amtlichen Ergebnisse des CVUA MEL lagen dem Kreis am 2. April vor. Dabei ergaben sich für zwei von vier Ställen des Betriebes Überschreitungen der Höchstwerte. Diese Ställe hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Minden-Lübbecke am 2. April gesperrt und unmittelbar das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen informiert. Kontrollen des Amtes am 28. März, 3. und 4. April der Bestände vor Ort haben außerdem die Aussage bestätigt, dass seit 7. März keine Eier mehr in den Handel gelangt sind. Nach Feststellung der ersten amtlichen Ergebnisse hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt jetzt ebenso wie die weiteren Experten Proben entnommen, um die Ursache der Belastung festzustellen.
Grundsätzlich gilt, dass Eier ab dem 18. Tag nach dem Legen gekühlt werden müssen und ab dem 21. Tag nach dem Legen nicht mehr abgegeben werden dürfen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum für Eier beträgt maximal 28 Tage. Aus diesen Daten ist ersichtlich, dass eine Verbrauchergefährdung zum jetzigen Zeitpunkt weitgehend ausgeschlossen werden kann.
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