Restrisiko Ebergeruch
[Der Spiegel, 1992] (aho) – Kürzlich haben die Fleischriesen Tönnies, Vion und Westfleisch eine Abnahmegarantie für unkastrierte Jungeber ohne preislichen Abzug verkünden lassen. Um Schlachtkörper mit Geschlechtsgeruch aufzuspüren, sollen firmeneigene „Privatschnüffler“ neben der amtlich Schlachttier- und Fleischuntersuchung am Schlachtband stehen. Bei genaueren Hinsehen erweist sich das Unternehmen als risikoreich.
Es sei angenommen, dass die Fleischriesen mit ihrem Marktanteil von rund 55 Prozent circa 15 Millionen unkastrierte Eber schlachten. Wenn nur drei Prozent dieser Eber einen mehr oder weniger ausgeprägten Geschlechtsgeruch aufweisen, so sind dies 450.000 Schlachtkörper mit Geruchsabweichungen. Es darf bezweifelt werden, dass niederländische und britische Abnehmer solche Schlachtkörper klaglos und ohne Preisabschlag akzeptieren.
Aus einem Schlachtkörper würden rund 500 Verzehrsportionen gefertigt, die durch Würzen und Verschneiden bearbeitet werden müssen, um den Geschlechtsgeruch zu maskieren. So wären 225 Millionen „maskierte“ Portionen im Markt. Werden nur 0,1 Prozent dieser Portionen im Routinebetrieb und der Hektik des Alltagsgeschäfts nicht ausreichend bearbeitet oder rutschen diese bei der Bearbeitung völlig unbehandelt durch, dann wären 225.000 Portionen im Lebensmitteleinzelhandel, die vom Verbraucher als „stinkig“, „ekelig“, und „schmeckt nicht“ beurteilt würden. Da etwa 70% der Lebensmittel von Frauen gekauft und zubereitet werden und Frauen auf den Ebergeschlechtsgeruch besonders sensibel reagieren, dürfte das Entdeckungsrisiko für „Stinkefleisch“ überdurchschnittlich hoch sein. Sicherlich wäre dies keine gute Werbung für Schweinefleisch. Die Hausfrau, die mit Stinkefleisch „auf die Nase gefallen“ ist, dürfte beim nächsten Einkauf zu Geflügel oder Vegetarischem greifen. Wie aber würde der Lebensmitteleinzelhandel bei 100, 1.000, 10.000 …… Reklamationen reagieren? Wie die amtliche Überwachung? Verbraucherschützer? Medien? Der Spiegel titelte 1992 zum Thema mit „Ekel am Herd“.
Siehe auch Leitsätze Fleisch: (28) Eberfleisch mit geruchlichen Abweichungen ist nicht verkehrsüblich.
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