Minister Lindemann: Bundesweite amtliche Datenbank soll Antibiotikaverbräuche erfassen; Verbesserung der Tiergesundheit ; Absage an Populismus
Hannover (aho) – Die heute zu Ende gehende Verbraucherschutzministerkonferenz in Hamburg hat gezeigt, dass sich die Ministerinnen und Minister in der Zielsetzung einig sind, die bisher eingesetzten Antibiotika-Mengen bei Nutztieren deutlich zu reduzieren. Hierzu wurde als Kernelement eine zentrale bundeseinheitliche amtliche Datenbank mit automatisierten Melde-, Berechungs- und Informationsprozessen beschlossen, die auf Betriebs-, Landes- und Bundesebene zeitnahe Auswertungen des Antibiotikaeinsatzes ermöglicht. „Wir müssen den Einsatz von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung bei gleichzeitiger Verbesserung der Tiergesundheit zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier auf das unbedingt notwendige Maß beschränken. Dazu brauchen wir die einheitliche Datenerfassung und Berechnung des durchschnittlichen Antibiotikaeinsatzes wie von mir gefordert“, bilanziert Minister Gert Lindemann das Ergebnis der Verbraucherschutzministerkonferenz in Hamburg. Damit sind die pauschalen und fachlich nicht vertretbaren Forderungen nach Mengenreduktionen ohne Berücksichtigung der Tiergesundheit und ohne die Therapiehäufigkeit im Auge zu haben vom Tisch. „Erfolge lassen sich nur mit von Niedersachsen von Anfang an vertretenen fundierten Schritten und nicht mit Populismus erzielen“, so Lindemann.
Es sollen laut einer Medieninformation des Ministeriums in Hannover zwei bundeseinheitliche Schwellenwerte auf Basis der Therapiehäufigkeit eingeführt. Beim Überschreiten des ersten Schwellenwertes wird der Tierhalter im Rahmen der Eigenkontrolle aufgefordert, den Antibiotikaeinsatz im Betrieb mit Unterstützung seines Tierarztes zu reduzieren; beim Überschreiten des zweiten Schwellenwertes erfolgt eine Überprüfung durch die Veterinärbehörden.
Hierzu fordert die Verbraucherschutzministerkonferenz, dass die Länder den Bund auf Initiative Niedersachsens bitten, den bisherigen Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes weiter zu präzisieren und zu verschärfen. Ziel ist, dass kurzfristig mit konkreten Schritten der Minimierung begonnen wird.
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