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Baden-Württemberg: BHV1-Schutzverordnung seit 28. März 2013 in Kraft

rinderkopfStuttgart (pm) – Seit 28. März 2013 ist in Baden-Württemberg die Neufassung der BHV1-Schutzverordnung in Kraft. Sie sieht die Impfung aller Rinder eines Bestandes vor, in dem noch BHV1-Feldvirus positive Tiere, sogenannte Reagenten, gehalten und nicht unverzüglich entfernt werden. Um den Bestand und andere Rinderbestände vor weiteren Infektionen zu schützen, müssen alle Rinder, auch Jungtiere ab dem neunten Lebensmonat regelmäßig geimpft werden, solange noch Reagenten im Bestand sind. Damit sollen die letzten Bestände mit Reagenten saniert und Baden-Württemberg BHV1-frei werden. Die Landwirtschaftsverbände begrüßten die Neuregelungen der BHV1-Schutzverordnung.
 
Impfpflicht landesweit eingeführt

Die seit Januar 2011 eingeführte Merzungsbeihilfe der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg für Reagenten hat dazu beigetragen, dass Ende 2012 landesweit in weniger als sechs Prozent der Bestände nur noch knapp 5.400 Reagenten gehalten wurden. Die Auswertung des Jahresberichts zur BHV1-Sanierung hat gezeigt, dass im vergangenen Jahr in rund 20 Prozent der Sanierungsbetriebe Rückschläge aufgetreten sind, da die positiven Tiere die Krankheit auf andere Tiere übertragen haben. Eine alleinige Impfung der Reagenten reicht daher nicht aus, um Bestände vor Infektionen bisher freier Tiere zu schützen. Zur Beschleunigung der BHV1-Sanierung und zur Vorbeugung von Rückschlägen ist es dringend erforderlich, alle Rinder in die BHV1-Impfmaßnahmen mit einzubeziehen. Die neue BHV1-Schutzverordnung soll die Sanierungsbemühungen nun landesweit vereinheitlichen und weiter beschleunigen.

Rolle der Tierhalter

Tierhalterinnen und Tierhalter haben einen Betreuungstierarzt mit der BHV1-Sanierung zu beauftragen, damit die zuständigen Veterinärämter in engen Kontakt mit dem Landwirt und dem BHV1-Betreuungstierarzt treten können. Da einmal infizierte Rinder lebenslang Virusträger bleiben, ist deren dauerhafte, landeseinheitliche Kennzeichnung mit roten Ohrmarken besonders wichtig. Zur Sicherung des Verfahrens dient die Buchführung der Tierhalterin oder des Tierhalters über die durchgeführten Impfungen, die Ohrmarkennummern der geimpften Rinder sowie die verwendeten Impfstoffe. Die so erstellten Impflisten übermittelt die Betreuungstierärztin oder der Betreuungstierarzt an das zuständige Veterinäramt, das seinerseits den Bestandsstatus überprüft und anpasst. Die Veterinärämter überprüfen Impflisten und Menge des verbrauchten Impfstoffes. Sie können so schnell eingreifen, wenn nicht alle impfpflichtigen Rinder geimpft worden sind.

Hilfen der Tierseuchenkasse

Die Kosten der BHV1-Impfstoffe trägt die Tierseuchenkasse. Die Landwirtinnen und Landwirte übernehmen nur die Verrichtungsgebühren. Zudem zahlt die Tierseuchenkasse weiterhin die Blutentnahmekosten, Bestandsgebühr und Versandkosten bei Abschlussuntersuchungen nach Entfernen des letzten Reagenten. Das Schlachten der letzten Reagenten eines Bestandes unterstützt die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg seit Januar 2013 mit einer erhöhten Merzungsbeihilfe für Rinder bis zu einem Alter von fünf Jahren mit bis zu 400 Euro je Tier und bei älteren Tieren mit bis zu 300 Euro je Tier.

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