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Die Bundestierärztekammer warnt: Afrikanische Schweinepest vor den Toren der EU

rufzeichenBerlin (BTK) – Bereits im vergangenen Jahr warnte die Bundestierärztekammer (BTK) vor den Gefahren einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Eine Befürchtung, die sich nun bestätigt: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat nicht nur Weißrussland erreicht, die Tierseuche ist mittlerweile an der weißrussisch-polnischen Grenze und somit unmittelbar vor der EU-Außengrenze ausgebrochen.

Die exotische Krankheit ist in Deutschland bisher nie aufgetreten. Daher sind die deutschen Schweinebestände völlig ungeschützt. „Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland würde katastrophale Folgen haben. Zur Bekämpfung steht kein Impfstoff zur Verfügung, infizierte Schweine verenden innerhalb einer Woche. Die einzige Möglichkeit der Bekämpfung ist das Keulen, also das Töten und unschädliche Beseitigen ganzer Tierbestände. Für den Menschen besteht aber keine Gefahr““, weiß Prof. Dr. Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.

Eingeschleppt wurde die Afrikanische Schweinepest 2007 aus Georgien nach Armenien, Aserbaidschan und schließlich in die Russische Förderation. Von da aus breitete sie sich immer mehr in benachbarte Länder aus. „Die Überschreitung der Grenze zur Europäischen Union ist nur eine Frage der Zeit“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel.
Verbreitet wird die Seuche auf verschiedenen Wegen: So sehen Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, ein erhöhtes Risiko bei Fahrzeugen, die für den Transport von Mast- und Schlachtschweinen verwendet wurden und leer aus den betroffenen Gebieten zurückkommen. Das höchste Risiko für eine Weiterverbreitung der Seuche besteht aber durch eingeführte Lebensmittel und Speiseabfälle. Prof. Dr. Mantel: „Die Zollkontrollen sind oft unzureichend und müssen dringend intensiviert werden.“

Da das Virus sehr widerstandsfähig ist, hält es sich in gekühltem Fleisch mehrere Wochen und in gefrorenem Fleisch sogar jahrzehntelang. Auch in gepökelten und geräucherten Waren wie Salami kann der Erreger monatelang überleben. Solche Produkte dürfen keinesfalls von Urlaubsreisen mitgenommen werden. Lebensmittelreste, die Schweinefleisch enthalten und auf Raststätten oft achtlos weggeworfen werden, können die Afrikanische Schweinepest auf heimische Wildschweine übertragen.

Im eigenen Interesse müssen Schweinehalter entsprechend der Schweinehaltungshygieneverordnung nun besonders auf Biosicherheitsmaßnahmen achten. Gehäufte Krankheits- und Todesfälle sind sofort dem Tierarzt zu melden, der gemäß § 8 der VO entsprechende Ausschlussdiagnostik veranlasst. Fahrzeuge, in denen Schweine transportiert wurden, sind sorgfältig zu reinigen und zu desinfizieren.

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