BHV 1 im Landkreis Osnabrück
Osnabrück (aho) – In einem großen Milchviehbestand im Landkreis Osnabrück wurde der Ausbruch der BHV1 amtlich festgestellt. Der Aufmerksamkeit des Tierhalters und des praktizierenden Tierarztes ist es zu verdanken, dass der Ausbruch schon sehr früh erkannt wurde, teilt der Landkreis Osnabrück mit. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurden in dem betroffenen Bestand alle Rinder gegen das Virus geimpft. Darüber hinaus dürfen zunächst keine Rinder den Bestand verlassen oder Kontakt zu Artgenossen haben.
Der Veterinärdienst ermittelt, ob das Virus bereits in andere Bestände übertragen wurde und woher es in den betroffenen Bestand eingeschleppt wurde. Hierzu werden die Kontaktbestände unter amtliche Beobachtung gestellt. Außerdem dürfen keine Rinder verkauft werden, bis abgeklärt ist, ob sie bereits infiziert sind. Dies sind allein im Landkreis Osnabrück 85 Rinder haltende Betriebe, die zu dem infizierten Bestand eine Verbindung über Tiere oder Personen haben. Hinzu kommen Kontaktbetriebe in Deutschland und EU-Mitgliedstaaten
Hintergrund
Die BHV1 ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bundesweit seit dem Jahre 1997 amtlich bekämpft wird. Es handelt sich um ein Herpesvirus, das nur Rinder infiziert. Die Infektion mit dem Bovinen Herpes Virus 1 führen bei Rindern zu schweren Atemwegserkrankungen (IBR). Todesfälle sind hierbei nicht auszuschließen. Die ebenfalls mit dem Virus assoziierte Fruchtbarkeitsstörung (IPV) führt zu wirtschaftlichen Verlusten in den Rinderbetrieben. Einmal infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger, da sich das Virus nach Durchlaufen der Infektion in die Ganglienzellen des zentralen Nervensystems zurückzieht, es jedoch bei jeder Schwächung des Immunsystems (z.B. durch Transport, Stallwechsel, Erkrankung, Geburt, schlechte Haltungsbedingungen) zu einem erneuten Ausbruch der Erkrankung und zur Ausscheidung des Virus kommen kann. Eine Besonderheit bei dieser Infektionskrankheit ist, dass ein einmal infiziertes Tier – auch wenn es gesund wirkt – lebenslang Virusträger bleibt. Es kann das Virus jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen (etwa bei Stresssituationen) wieder ausscheiden und so weiterverbreiten. Durch die Impfung soll das Virus im Körper „in Schach gehalten“ werden.
Zu wirtschaftlichen Einbußen kommt es aber vor allem wegen der Handelseinschränkungen der betroffenen Bestände. Niedersachsen strebt an, im kommenden Jahr von der EU den Status als „frei“ von BHV 1 anerkanntes Gebiet zu erhalten. Deshalb sollen infizierte Rinder bis zum 1. Mai 2015 aus den Beständen entfernt werden.
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