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Niedersachsen: Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft soll in fünf Jahren um 50% sinken

schwein_maulHannover (aho) – Das niedersächsische Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf einer Änderungsverordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr zur Verbandsanhörung freigegeben. Der Verordnungsentwurf konkretisiert unter anderem Regelungen in den Bereichen Tierarzneimittelgesetz, Muschelfischerei und Drittlandexporte.

LAVES soll zentral überwachen

Eine wesentliche Änderung betrifft laut einer Mitteilung der Staatskanzlei die Zuständigkeitsregelung im Zusammenhang mit der Antibiotikaminimierung: Die neuen gesetzlichen Aufgaben zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung, die durch das novellierte Arzneimittelgesetz am 1. April 2014 in Kraft getreten sind, sollen auf das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) übertragen werden. Bislang waren die Gewerbeaufsichtsämter dafür zuständig. Für die neuen Aufgaben werden beim LAVES – wie angekündigt – zusätzliche Stellen geschaffen, zunächst 25 in 2015.

Landwirtschaftsminister Christian Meyer in einer Presseinformation: „Niedersachsen möchte den Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung um 50 Prozent in fünf Jahren reduzieren. In diesem Prozess wird dem LAVES eine Schlüsselrolle zukommen.“ Der Minister betonte, dass die bestehenden Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die enge Zusammenarbeit davon unberührt seien.

Das LAVES soll demnach künftig Erkenntnisse über die Gründe unterschiedlicher Therapiehäufigkeit von Antibiotika in der Nutztierhaltung gewinnen, auswerten und landesweit nutzen. Die Behörde wird zuständig sein für die Verarbeitung der mitgeteilten Daten. Landwirte, die zu den 25 Prozent der Antibiotika-Spitzenverbraucher in Deutschland zählen, müssen gemeinsam mit dem jeweiligen bestandsbetreuenden Tierarzt einen Maßnahmenplan erarbeiten. Das LAVES kontrolliert diese Maßnahmenpläne und kann, wenn erforderlich, behördliche Anordnungen treffen – bis hin zur vorübergehenden Betriebsstilllegung. Die Daten aus der ersten bundesweiten Erhebung zum Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung werden im Frühjahr 2015 vorliegen. Sie werden die Grundlage bilden für die sich anschließenden Maßnahmen.

In der jetzt anstehenden sechswöchigen Verbandsanhörung werden die vorgeschlagenen Veränderungen geprüft und diskutiert werden, dann geht der – gegebenenfalls überarbeitete – Verordnungsentwurf erneut ins Kabinett und soll rechtzeitig in Kraft treten.

Kritik vom Niedersächsischen Landkreistag

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) reagierte umgehend kritisch auf die Pläne: „In Anbetracht der überragenden Sachargumente können wir die Entscheidung des Landwirtschaftsministers, die Zuständigkeit für die Prüfung der Antibiotika-Minimierungskonzepte auf 25.000 niedersächsischen Höfen gegen alle Widerstände einem zentralen Landesamt, dem LAVES in Oldenburg zuzuweisen, nicht nachvollziehen. Normalerweise folgt das Personal der Aufgabe. In diesem Fall scheint es aber anders herum zu sein. Das LAVES erhält einseitig erheblich mehr Personal und nun werden Aufgaben für dieses Personal gesucht.“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer

„Die Zuständigkeiten der Landkreise und die Region Hannover bleiben keineswegs „unberührt“ von der heutigen Entscheidung, wie der Minister behauptet. Die Mitarbeiter der kommunalen Veterinärbehörden sind regelmäßig auf den Höfen vor Ort und überprüfen dort die Einhaltung des Lebensmittel-, Tierschutz-, Tierseuchen- und auch des Tierarzneimittelrechts. Die Verringerung des Antibiotikaeinsatzes kann nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur als Teil eines Gesamtkonzeptes zur Tiergesundheit gelingen. Durch die heutige Entscheidung drohen unproduktive Doppelstrukturen und Abstimmungsprobleme würden vorprogrammiert, die den Verbraucherschutz schwächen. Die neue Aufgabe gehört nach Einschätzung aller Fachleute in kommunale Hand. Wir hoffen sehr, dass die Niedersächsische Landesregierung sich dieser Auffassung nach Auswertung der Anhörung anschließen wird,“ so Hubert Meyer abschließend.

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