H5N8-Vogelgrippe in Sachsen
Grimma (aho) – In Sachsen ist der erste Fall von hochpathogener Geflügelpest vom Typ H5N8 (Vogelgrippe) in einem Geflügelbestand im Landkreis Leipzig aufgetreten. Wie das sächsische Sozialministerium berichtet, wurde mittels Laboruntersuchung in der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen ein positives Ergebnis erzielt. Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesinstitut für Tiergesundheit, hat den Fall heute amtlich bestätigt. In Sachsen war im aktuellen Geschehen bisher nur ein Wildvogel im Landkreis Nordsachsen positiv getestet wurden. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt die Gefahr der Einschleppung vor allem über Wildvögel als hoch ein.
Die Veterinärbehörden haben den Tierbestand sofort gesperrt, so dass eine Weiterverbreitung des Erregers ausgeschlossen ist. Die notwendigen Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung, u.a. die Tötung des Gesamtbestandes und die unschädliche Beseitigung der Tiere sind durch das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) in Abstimmung mit dem bereits wegen der Afrikanischen Schweinepest einberufenen Landestierseuchenbekämpfungszentrum (LTBZ) eingeleitet. Der Landkreis wird entsprechende Restriktionsgebiete einrichten, in denen eine Stallpflicht für Zucht- und Nutzgeflügel gilt. Über eine Stallpflicht im gesamten Landkreis wird zeitnah entschieden.
Die Geflügelpest hat seit mehreren Wochen in Norddeutschland neben Wildvögeln auch zahlreiche Nutztierbestände betroffen.
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