Stellungnahme zu Tierschutz-Kontrollen in VTN-Betrieben
Berlin (hib/EIS) – Der Bundesrat bekräftigt in einer Stellungnahme, dass tierschutzrechtliche Kontrollen in Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN-Betriebe) einen Beitrag zur Verbesserung des Tierschutzes leisten können. Das geht aus einer Unterrichtung (19/29630) der Bundesregierung zu einer Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf (19/28654) zur Änderung des Tierschutzgesetzes für Tierschutzkontrollen an Tierkörpern hervor. Dadurch sollen routinemäßige Überprüfungen von Tierkadavern in VTN-Betrieben im Hinblick auf Tierschutzverstöße etabliert werden. Die Länderkammer begrüße zudem, dass mit dem Gesetzentwurf die Entschließung des Bundesrates vom 12. April 2019 (Bundesratsdrucksache 93 / 19), mit dem Ziel der Überprüfung von Falltieren in VTN-Betrieben einschließlich der dafür erforderlichen Betretungsrechte für die zuständigen Behörden und einer Rückverfolgbarkeit der angelieferten Tierkörper, umgesetzt werden soll. Wiederum andere in der Stellungnahme vorgebrachte Änderungsvorschläge werden von der Bundesregierung abgelehnt.

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