Ohne Blauzungenimpfung keinen Export
Kempten (aho) – Seit 2010 ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) nicht mehr verpflichtend. Es ist jetzt jedem Betrieb freigestellt, ob er seinen Bestand gegen diese Seuche impfen lässt oder nicht. Die Allgäuer Herdebuchgesellschaft (AHG) in Kempten als Vermarkter von Zuchtvieh und Kälbern rät Ihren Mitgliedern aber dringend zur Impfung, denn die Verbringung von Tieren in BTV-freie-Gebiete wie Italien, Spanien (für Kälber) oder Exportländer für Zuchttiere wie Ägypten, Marokko, Italien, Kroatien usw. müssen derzeit folgende Anforderungen erfüllen:
- Alle impffähigen Tiere (ab 3 Monate) des jeweiligen Bestandes stehen unter Immunschutz
- Die Impfung ist in der HIT-Datenbank dokumentiert
- Die Nachimpfung erfolgte innerhalb von 365 Tagen (maximale Überschreitung: 6 Wochen).
Die AHG weist dringend darauf hin, dass aus dem Gebiet der AHG ca. 30 % aller vermarkteten Tiere in Gebiete gebracht, die diese Impfung verlangen! Die Region ist somit ein Überschussgebiet, dass dringend auf den Export angewiesen ist.
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