Hoher Schadensersatz für an Trichinose erkrankten Landwirt
Koblenz (aho) – Der für Amtshaftungsrecht zuständige 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat heute einem Landwirt aus dem Kreis Bitburg- Prüm Schadensersatz in Höhe von rd. 331.000 Euro zugesprochen. Der Landwirt war im Jahre 1982 wenige Monate, nachdem er den landwirtschaftlichen Betrieb von seinen Eltern übernommen hatte, an Trichinose erkrankt, weil er mit Trichinen verseuchtes Fleisch aus einer Metzgerei zu sich genommen hatte. Der Trichinenbefall beruhte darauf, dass der mit der Fleisch- und Trichinenbeschau betraute Tierarzt 21 Schweine ohne Untersuchung auf Trichinen freigestempelt hatte.
In einem früheren Urteil hatte der Senat dem Kläger bereits Schmerzensgeld zugesprochen und festgestellt, dass er dem Grunde nach auch einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Landkreis und der Kläger stritten nunmehr noch über die Höhe seines Erwerbsschadens. Diesen bezifferten die Richter des 1. Zivilsenats für die Zeit von 1982 bis Mitte 1998 auf rd. 331.000 Euro, weil der Kläger infolge der Erkrankung seinen landwirtschaftlichen Betrieb nicht in dem vorgesehenen und erforderlichen Umfange habe betreiben können. Insbesondere habe er krankheitsbedingt die geplante Betriebs- erweiterung auf eine höhere Zahl von Milchkühen nicht vollständig durchführen können, weshalb ihm erhebliche Einnahmen entgangen seien.
Das Urteil des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Zwar hat der Senat die Revision nicht zugelassen, beide Parteien haben jedoch die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.
Aktenzeichen: 1 U 538/91 (24. Juli 2002)