Neuer Fleischskandal erschüttert Frankreich
(aho) – Nach BSE erschüttert ein neuer Fleischskandal Frankreich. Ein Besuch einer EU – Inspektorengruppe hat haarsträubende Zustande an französischen Schweineschlacht – und Zerlegebetrieben aufgedeckt.
So war die tierärztliche Aufsicht oft nicht gewährleistet. Die Häufigkeit, mit der die amtlichen Tierärzte die zugelassenen Zerlegebetriebe sowie die Gefrier- und Kühlhäuser kontrollieren, erfüllte nicht die Rechts- vorschriften der EU und war völlig unzulänglich. Ein Zerlegebetrieb mittlerer Größe war 1999 nur sieben Mal von einem amtliche Tierarzt kontrolliert worden.
In den inspizierten Schlachthöfen waren amtliche Tierärzte während der Schlachttier- und Schlachtkörperuntersuchungen nur teilweise anwesend. In einem kontrollierten Schlachthöfe wurden überhaupt keine Schlachttieruntersuchungen vorgenommen, in einem anderen wurden die Schlachttieruntersuchungen von Hilfskräften durchgeführt und nicht dokumentiert.
Die Untersuchungen der Schlachtkörper und der Nebenprodukte der Schlachtung erfüllten in keinem der von dem Inspektionsteam kontrollierten Schlachthöfe die EU – Bestimmungen. Die Schlacht- körperuntersuchungen wurden teilweise von Mitarbeitern (préposés sanitaires) durchgeführt, die nicht die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllten.
Die Trichinenschau erfüllte ebenfalls nicht die Rechtsvorschriften der EU. Sie wurde oft nur stichprobenartig durchgeführt. Die Schlachtkörper waren nicht eindeutig gekennzeichnet. So wäre es im Falle eines positiven Befundes nicht möglich gewesen, den Herkunftsbetrieb zu identifizieren.
In zweien der von dem Inspektionsteam aufgesuchten Betriebe wurde die Verwendung der Etiketten mit den Genusstauglichkeitskennzeichen nicht kontrolliert. Die Schlachtkörper wurden nur mit drei Genusstauglichkeitsstempeln auf jeder Hälfte gekennzeichnet, obwohl sie alle mehr als 65 Kilogramm wogen und fünf Stempel hätten aufweisen müssen. In einigen Fällen wurden vorläufig beschlagnahmte Schlachtkörper mit Genusstauglichkeitskennzeichen versehen, noch bevor die Schlachtkörperuntersuchung abgeschlossen war.
Hygieneprobleme im Bereich der Verarbeitung wurden in allen von dem Inspektionsteam kontrollierten Betrieben festgestellt und in einem Fall sogar als schwer wiegend befunden, so dass ein unmittelbare Gefahr für die Gesundheit bestand.
Auch bei den Bescheinigungen und Handelsdokumenten nahm man es nicht sehr genau. Die Tierärzte unterzeichneten Ausfuhrbescheinigungen, ohne sich persönlich davon zu überzeugen, um welche Waren es sich handelte, bzw. ohne schriftliche Nachweise darüber zu haben, ob die bescheinigten Informationen tatsächlich zutrafen. Zudem wurden Bescheinigungen ausgestellt und unterzeichnet, ohne dass sämtliche relevanten Angaben eingetragen worden wären (Gewicht und Ausstellungsdatum). Auch waren keine Verfahren der Herkunftssicherung vorhanden.
Dem Schutz von Tieren während des Transports und zum Zeitpunkt des Schlachtens wurde nach Meinung der EU – Inspektoren nicht genug Beachtung geschenkt. Beim Verbringen, Unterbringen, Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten wurden die Tiere nicht von vermeidbaren Aufregungen, Schmerzen und Leiden verschont, wie dies vorgeschrieben ist.
Quelle: EU – Inspektion in Frankreich vom 19/06-23/06/00; „Fresh meat (porcine)“