Schweiz: Vernachlässigter Tierbestand aufgelöst +++ Renitente Landwirte „ruhig gestellt“
Eriswil (aho) – Erneut musste in der Schweiz der Tierbestand eines Bauernhofes wegen schwerwiegender Tierschutzmängel aufgelöst werden. Der Fall ereignete sich nach Angaben des Regierungsstatthalteramts Trachselwald bereits Ende April 2008 in der Gemeinde Eriswil (Kanton Bern).
Die Haltung der insgesamt 27 Tiere war demnach nicht mehr mit den Bestimmungen der Eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung vereinbar. Die Ställe waren nicht mehr zeitgemäß, erfüllten aber noch knapp die Anforderungen. Hingegen mussten die Betreuung und die Pflege der Tiere infolge Überforderung der Tierhalter in zunehmendem Maß beanstandet werden. Zudem wurde über die Wintermonate der vorgeschriebene Auslauf für die Tiere nicht mehr gewährt.
Seit Jahren befasst sich laut Regierungsstatthalteramt die Fachstelle Tierschutz des Kant. Veterinärdienstes mit dem Zustand des Betriebs. Mit aufwändigen Kontrollen, Beratungen und Weisungen wurde versucht, die beiden Landwirte zur konstanten Einhaltung der Tierschutzvorschriften anzuhalten. Die betagten Landwirte zeigten jedoch keine Einsicht. Sie beharrten auf dem Standpunkt, dass ihre Tierhaltung nicht mangelhaft sei und lehnten jede Hilfe und unterstützende Maßnahmen ab.
Letztlich blieb der Tierschutzfachstelle des Kant. Veterinärdienstes nichts anderes übrig, als im Interesse der betroffenen Tiere die Auflösung des Tierbestandes anzuordnen. Die getroffenen Maßnahmen wurden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Kant. Veterinärdienst, der Gemeindebehörde von Eriswil und dem zuständigen Regierungsstatthalter beschlossen und vollzogen.
Zudem hat der Regierungsstatthalter des Amtbezirks Trachselwald gegen die beiden Männer einen sogenannten „Fürsorgerischen Freiheitsentzug“ (FFE) verfügen müssen. Dies mit dem Ziel der ärztlichen Untersuchung und dem nachfolgenden Treffen von adäquaten Maßnahmen. Weil die beiden in Kenntnis der geplanten Auflösung des Tierbestandes bereits früher Drohungen ausgesprochen hatten und gegenüber Dritten handgreiflich geworden waren, mussten sie durch Polizeibeamte fixiert und durch einen Arzt ruhig gestellt werden.
Im Kanton Bern wurde in den vergangenen Monaten eine ganze Reihe von ähnlichen Fällen aufgedeckt. So im Berner Seeland, im Thuner Westamt oder im Emmental.