BHV-1: Impfverbot und Einstellungsverbot für geimpfte Rinder im Land Berlin
Berlin (aho) – Seit dem 15. Januar 2014 dürfen Berliner Rinder nicht mehr gegen die BHV1 geimpft werden. Zudem dürfen zukünftig nur noch Rinder in Berliner Bestände eingestellt werden, die nicht gegen die BHV1 geimpft worden sind. Das sieht eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Vollzug des Tierseuchengesetzes und der BHV1-Verordnung vor, die jetzt von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erlassen wurde.
Ausgenommen hiervon sind Altimpflinge, die noch vor dem 14. Januar 2014 geboren worden sind. Bei jeder Verbringung von Rindern in einen Berliner Bestand ist eine amtstierärztliche BHV1-Freiheitsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 oder 3 der BHV1-Verordnung mitzuführen.
Die BHV1 ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bundesweit seit dem Jahre 1997 amtlich bekämpft wird. Die Infektion mit dem Bovinen Herpes Virus 1 führen bei Rindern zu schweren Atemwegserkrankungen (IBR). Todesfälle sind hierbei nicht auszuschließen. Die ebenfalls mit dem Virus assoziierte Fruchtbarkeitsstörung (IPV) führt zu wirtschaftlichen Verlusten in den Rinderbetrieben. Einmal infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger, da sich das Virus nach Durchlaufen der Infektion in die Ganglienzellen des zentralen Nervensystems zurückzieht, es jedoch bei jeder Schwächung des Immunsystems zu einem erneuten Ausbruch der Erkrankung und zur Ausscheidung des Virus kommen kann. Da die klinische Erkrankung in den landwirtschaftlichen Rinderhaltungen zu großen wirtschaftlichen Verlusten geführt hat, wurden die Bestände zunächst in freiwilligen Verfahren und später im Rahmen der amtlichen Tierseuchenbekämpfung mit hohem finanziellen Aufwand saniert.
Anerkennung als BHV1 freie Region wird angestrebt
Die Rinderhaltungen im Land Berlin sind seit langem frei von dieser Erkrankung. Ausgehend davon wird die amtliche Anerkennung als BHV1 freie Region angestrebt. Dies führt auf Dauer zu einer Erleichterung der Tierverbringungen in andere BHV1 freie Regionen, die als Folge der Sanierungsfortschritte in den Bundesländern nun zunehmend anerkannt werden. Die Einrichtung des Impfverbots und der Einstellungsregelung für ungeimpfte Rinder stellen den ersten Schritt auf dem Wege des Anerkennungsverfahrens dar.
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