Staatssekretär rät Tierhaltern: „Zusatzversicherung abschließen“
(aho) Aus aktuellem Anlass rät Staatssekretär Dietmar Schulz allen landwirtschaftlichen Tierhaltern, eine „Ertragsschadenversicherung“ abzuschließen. Nur so könnten im Falle eines Seuchenausbruchs empfindliche finanzielle Einbußen vermieden werden.
Trotz Pflichtversicherung durch die Tierseuchenkasse können anzeigepflichtige Tierseuchen (Maul- und Klauenseuche, Schweinepest, Geflügelpest, BSE) die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe gefährden, was leider gelegentlich unterschätzt werde, so der Staatssekretär.
Muss aus Seuchenschutzgründen ein Tierbestand getötet werden, erstattet die Tierseuchenkasse lediglich den so genannten „gemeinen Tierwert“. Für Erlöseinbußen oder Folgekosten kommt sie nicht auf. Dazu zählen z.B. unverkäufliche Milch, Vernichtung und Neubeschaffung von Futtermitteln, Desinfektionskosten oder Einkommensausfallzeiten.
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Hannover, 02.01.01