Milch aus BSE-Beständen wird entschädigt
(aho) – Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird in Niedersachsen die Milch aus Beständen, in denen ein BSE-verdächtiges Tier festgestellt wurde, nicht verarbeitet. Sobald sich über einen Schnelltest ein BSE-Verdacht bei einem Tier ergibt, stellen die Molkereien die Milchabholung bei dem betroffenen Betrieb ein. Die bis zum Zeitpunkt der Keulung der Herde bzw. bis zur Aufhebung des Verdachts, falls dieser sich durch die Untersuchung in Tübingen nicht bestätigen sollte, anfallende Milch wird in Niedersachsen aus Mitteln der Umlage entschädigt. Dies ist in den Gremien der Landesvereinigung in Absprache mit dem Landwirtschaftsministerium und den Bezirksregierungen beschlossen worden.
Im übrigen hat sich an der Beurteilung von Milch als sicherem Lebensmittel keine Änderung ergeben, auch wenn die britische Behörde für Lebensmittelsicherheit angekündigt hat, einen Teil der Untersuchungen zur Übertragbarkeit von BSE durch Milch zu wiederholen. Nach wissenschaftlicher Auffassung ist das Risiko einer BSE-Übertragung durch den Verzehr von Milch und Milchprodukten unter Berücksichtigung aller bisherigen Erkenntnisse mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen.
LVN/Fritsch
Aktuelle Informationen Nr. 03/2001 19.01.2001 „Newsletter Milchwirtschaft“ Landesvereinigung der Milchwirtschaft