Deuka will auf Schadensersatz klagen
(aho) – Der angekündigten Klage eines bayerischen Futterwerks auf Schadensersatz gegenüber dem Freistaat Bayern sieht Verbraucher- schutzminister Eberhard Sinner gelassen entgegen: „Dringend notwendiges Handeln im Interesse der Reinheit von Futtermitteln dient in Zeiten von BSE der Tiergesundheit sowie der Sicherheit von landwirtschaftlichen Betrieben und letztlich dem Verbraucher- schutz. Das läßt sich nicht durch Klagen aushebeln.“
Klarzustellen ist, dass die Firma Deuka, die eine Klage beabsichtigt, nicht mit einer Produktionssperre auferlegt wurde. Vielmehr war ihr von der Bayerischen Landesanstalt für Ernährung für die Dauer weniger Tage im Januar 2001 aufgegeben, nur solche Futtermittel für Wiederkäuer in den Verkehr zu bringen, die vorher auf tierische Bestandteile untersucht und anschließend von der Überwachungsbehörde freigegeben waren. Sobald die Firma Untersuchungsergebnisse vorgelegt hatte, erfolgte unmittelbar die Freigabe. Hintergrund dafür waren vier Fälle, in denen bei amtlichen Futtermittelproben im Rahmen der Erstuntersuchung tierische Bestandteile in Futtermitteln für Wiederkäuer gefunden wurden. Das Landesamt für Ernährung hält deswegen seine Maßnahme unter Abwägung aller Interessen und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für verhältnismäßig.
Pressemitteilung Nr.: 75 – 13. März 2001