Weitere MKS-Schutzmaßnahmen nach MKS-Ausbruch in Frankreich
(aho) – Nach dem MKS Ausbruch in Frankreich hat Bayerns Verbraucher- schutzminister Eberhard Sinner die Veterinärverwaltung angewiesen, weitere Schutzmaßnahmen gegen die Gefahr einer Einschleppung in Bayern treffen. Dazu gehört zunächst, dass sämtlichen Importen lebender Klauentiere und von Fleisch sowie Fleischerzeugnissen dieser Tiere aus Frankreich nachgegangen wird. Betriebe, die solche Tiere eingestallt haben, werden die zuständigen Veterinärbehörden überprüfen und bis auf weiteres unter amtliche Beobachtung stellen. Die Bayerischen Grenzkontrollstellen sind über den MKS-Ausbruch in Frankreich informiert. Entsprechende Merkblätter für Reisende werden in Französisch aufgelegt; so wie es bisher schon Reisende aus Großbritannien tun müssen, sollen auch die aus Frankreich Einreisenden den Zoll informieren, wenn sie Reiseproviant oder tierische Produkte mitbringen. Diese Pflicht trifft auch EU-Bürger bei Reisen aus Frankreich. Schließlich werden am 14. März 2001 Beamte des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums bei einer Sitzung der Tierseuchenreferenten im Bonner Landwirtschaftsministerium teilnehmen..