Trichinen bei einem Wildschwein in Düren entdeckt
Düren (aho) – Bei einem Wildschwein aus dem Kreis Düren wurde im Rahmen der Routineuntersuchung auf Trichinen erneut ein Befall von „Trichinella spiralis“ festgestellt. Das Tier wurde im südwestlichen Stadtgebiet von Düren erlegt. Hierüber informiert der Kreis Düren.
Trichinen, winzige Fadenwürmer, sind auch für den Menschen gefährlich. Durch den Verzehr von infiziertem Fleisch kann es zu einer sogenannten „Trichinose“ kommen. Je nach Infektionsgrad können dadurch mehr oder weniger starke Muskel- bzw. Gelenkschmerzen auftreten, die allerdings ohne rechtzeitige Behandlung lebenslang anhalten können. In Einzelfällen kann diese Krankheit sogar zum Tode führen. Ein positiver Befund führt daher immer zur Vernichtung des Tierkörpers.
Die Trichinenuntersuchung ist in Deutschland seit 1937 gesetzlich vorgeschrieben. Alle erlegten Wildschweine unterliegen der Untersuchungspflicht, genauso wie alle geschlachteten Hausschweine und Schlachtpferde. Die Leiterin des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Dr. Mounira Bishara-Rizk, nimmt den Befund zum Anlass, nochmals darauf hinzuweisen, wie wichtig die Trichinenuntersuchung nach wie vor bleibt. Eine Nicht-Beachtung der Untersuchungspflicht ist aufgrund der Gefährlichkeit des Parasiten deshalb auch ein Straftatbestand. Wird der unbedingten Sorgfaltspflicht nachgekommen, besteht für den Verbraucher allerdings keine Gefahr, und er kann das Fleisch bedenkenlos verzehren.
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren untersucht jährlich etwa 38- bis 40.000 Proben von Haus- und Wildschweinen auf Trichinen.
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