1.800 Euro Geldstrafe: Rinder völlig unzureichend versorgt; miserable Haltungsbedingungen
Schlüchtern (aho) – Weil seine Rinder Anfang des Jahres kniehoch im Mist standen, ausreichend Einstreu fehlte und die Tiere teilweise garnicht an das Tränkewasser herankamen, wurde jetzt ein Landwirt aus dem Altkreis Schlüchtern vom Amtsgericht Schlüchtern wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Während der Verhandlung kamen weitere Verfehlungen zur Sprache. So holte der Angeklagte für ein verletztes Tier keine tierärztliche Hilfe. Als das völlig entkräftete Tier nach drei Tagen von einem Mitarbeiter des Veterinäramtes endlich gefunden wurde, konnte es nur noch von seinen Leiden erlöst werden.
Für die Zukunft drohte der Richter bei weiteren Verfehlungen mit einem Tierhalteverbot.
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