Mangelhafte Betäubung: Behörde macht Schlachthof Eschweiler dicht; EU-Zulassung auf der Kippe
Aachen/Eschweiler (aho) – Bei einer technischen Überprüfung der Betäubungsanlage für Schweine am bio-zertifizierten Schlachthof Eschweiler durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) wurden erhebliche tierschutzrechtliche Mängel festgestellt. Auch im Rahmen der Rinderschlachtung kam es zu nicht zulässigen Vorgehensweisen. Die StädteRegion Aachen hat nach einem Gespräch mit dem (LANUV) dem Betreiber des Eschweiler Schlachthofes am 06. Juni die Schlachtung von Tieren aller Art bis auf weiteres untersagt. Da über die aktuellen Feststellungen hinaus bereits seit Ende des Jahres 2012 wiederholt Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Hygienebestimmungen und Umweltrichtlinien festgestellt wurden und die Zuverlässigkeit seitens des Betreibers nicht sichergestellt ist, prüft das LANUV, dem Schlachthof Eschweiler die EU-Zulassung zu entziehen.
Im Zuge der Schweine- und Schafschlachtung war die Wirkung der elektrischen Betäubung sowohl bei Schweinen als auch bei Schafen unzureichend. Auch eine vorgeschriebene Nachbetäubung erfolgte am Tag der Überprüfung nicht. Zudem wurden durch den Schlachthofbetreiber, der FVE Fleischversorgung Eschweiler, nicht die vorgeschriebenen routinemäßigen und stichprobenartigen Verfahren zur Überwachung des Betäubungserfolges durchgeführt. Da die Anlage nicht ausreichend betäubt und Kontrolleinrichtungen zur Sicherstellung der einwandfreien Funktion nicht vorhanden waren bzw. nicht beachtet wurden, erfolgte zur Verhinderung weiterer potenzieller Verstöße gegen den Tierschutz eine Untersagung der Anlagennutzung.
Auch bei der Rinderschlachtung wurden im Rahmen von mehreren Kontrollen (unter anderem am 31. Mai) im Bereich des Viehauftriebes massive tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt. So wurden Tiere mit unzulässigen Treibhilfen in rechtswidriger Art durch die Treibgänge zur sogenannten „Tötebucht“ getrieben. Durch diese nicht tiergerechte Handhabung der Rinder wurde deren Schlachtung ebenfalls mit sofortiger Wirkung untersagt.
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