NGW-Vorsitzender Ripke: Geflügelbestände in Niedersachsen vor der Vogelgrippe schützen
Oldenburg (NGW) – Mit Beginn des wiederkehrenden Wildvogelzuges sind die Geflügelhalter alle Jahre wieder gefordert, ihre Tierbestände durch strenge Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben vor möglichen Einträgen der Aviären Influenza zu schützen. In diesem Jahr bringen die Wildvögel eine neue Variante der Aviären Influenza zu uns. „Mit dem Nachweis des hochpathogenen Aviären Influenzavirus des Subtyps H5N8 sind bereits zahlreiche Wildvögel aufgrund der hohen Pathogenität dieses Virustyps verendet“, erklärt Friedrich-Otto Ripke, Vorsitzender der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW). Durch Virusnachweise in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, am Bodensee und seit dem 09.11.2016 auch in den Niederlanden haben die zuständigen Behörden bereits gehandelt und zum Schutz der Geflügelbestände eine landesweite bzw. am Bodensee eine regionale Stallpflicht angeordnet.
Niedersachsen ist das Bundesland mit dem größten Geflügelbestand und Agrarland Nr. 1 in Deutschland. Diese Geflügelbestände gilt es vor einem Eintrag durch die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) zu schützen. In Schleswig-Holstein wurde gestern der erste Fund von HPAI H5N8 in einem kleinen Nutzgeflügelbestand gemeldet. Alle Puten sind verendet. Ripke: „Spätestens jetzt sei der Zeitpunkt gekommen, wo Landwirtschaftsminister Meyer nun endlich handeln und landesweit eine präventive Stallpflicht erlassen müsse. Nur so können die konventionellen Freilandhaltungen und Biohaltungen vor einem Kontakt mit dem stark krankmachenden Vogelgrippevirus geschützt werden.
Nicht nur Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind Küstenländer und von dem Wildvogelzug stark betroffen. Niedersachsen hat mit der Küstenregion und zahlreichen großen Gewässern im Binnenland zahlreiche Rast- und Sammelplätze für Wildvögel. Das Risiko eines Viruseintrages durch Kontakt zu Freilandhaltungen sei extrem groß. „Der Minister dürfe nicht erst abwarten, bis es zu einem Viruseintrag kommt“, so Ripke weiter. Welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen ein positiver Befund in einer Nutzgeflügelhaltung hat, haben die Erfahrungen in der Vergangenheit gezeigt, abgesehen von den persönlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen, die die Tierhalter und die für Niedersachsen wichtigen Unternehmen der Ernährungswirtschaft zu tragen haben. Ripke: „Der Minister muss seiner hohen Verantwortung gerecht werden.“
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