H5N8-Gefügelpest: 30.000 Hühner müssen getötet werden
Kiel (aho) – In einer Geflügelhaltung im Kreis Schleswig-Flensburg ist die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), wies heute (12. November 2016) den hochpathogenen Erreger des Subtyps H5N8 nach. Damit ist erstmals in Schleswig-Holstein der Geflügelpesterreger in einer geschlossenen Tierhaltung nachgewiesen worden. Bei dem Betrieb handelt es sich um eine Hühnerhaltungsanlage mit rund 30.000 Tieren. Seit Mittwoch hatte es in dem Betrieb vereinzelte Todesfälle bei Hühnern in der Anlage gegeben, die zunächst in Zusammenhang dem Ausfall einer Lüftung gebracht wurden. Der Tierhalter beauftrage ein privates Labor mit Probennahmen. Nachdem diese Ergebnisse am Freitag einen ersten, aber nicht amtlichen Verdacht ergaben, wurde unmittelbar amtliche Proben genommen und noch in der Nacht zum Samstag von FLI analysiert.
Alle Tiere müssen nun der Geflügelpest-Verordnung entsprechend getötet werden. Zudem hat der Kreis Schleswig-Flensburg am Samstag einen Sperrbezirk von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von weiteren sieben Kilometern eingerichtet. Die Polizei sperrte den Betrieb zudem ab. Aus Gründen des Tierseuchenschutzes ist es fremden Personen untersagt, das Gelände zu betreten. Verstöße gegen Regelungen auf Basis des Tiergesundheitsgesetzes sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden können. Die fahrlässige oder vorsätzliche Verschleppung von Tierseuchen ist strafbar.
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