Landkreis Cloppenburg: Hochpathogene Variante H5N8 bestätigt
Cloppenburg (aho) – Nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt hat, dass es sich bei dem in dem Barßeler Putenhaltungsbetrieb gefundenen Erreger der Geflügelpest um die hochpathogenen Variante H5N8 handelt, erlässt der Landkreis Cloppenburg heute eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung). Dabei wird das Gebiet um den Seuchenbestand mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk festgelegt. Außerdem wird um den betroffenen Betrieb ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern angeordnet.
Im Sperrbezirk befinden sich 75 Geflügel haltende Betriebe mit insgesamt rund 270.000 Tieren. Im Beobachtungsgebiet sind 134 Betriebe mit rund 885.000 Tieren betroffen.
In den Betrieben im Sperr- und Beobachtungsgebiet werden klinische Untersuchungen und Probeentnahmen vorgenommen.
Im näheren Umkreis um den Seuchenbestand werden darüber hinaus kurzfristig weitere 92.000 Tiere getötet und unschädlich beseitigt.
Das gestern vom Landkreis Cloppenburg festgelegte Verbringungsverbot („Stand-Still“) auf dem Gebiet der Gemeinde Barßel bleibt unabhängig davon bis zum 26. November, 18:00 Uhr, bestehen.
Für das Sperr- und Beobachtungsgebiet gilt, dass gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte wie Mist und Gülle weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden dürfen.
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