Geflügelpest im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Neustadt a.d.Aisch (aho) – Der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest in einem kleinen Hobbygeflügelbestand mit knapp 20 Tieren (Hühner, Enten, Gänse) im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat sich bestätigt. Das Nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza/Geflügelpest am Friedrich Loeffler-Institut (FLI) hat das H5N8-Virus bestätigt. Die Tiere wurden umgehend gekeult.
Das Landratsamt hat sofort alle notwendigen Schutzmaßnahmen einleiten, die für diese hochpathogene Form der Geflügelpest von amtlicher Seite vorgesehen sind. Neben der Einrichtung eines Sperrbezirkes wird zusätzlich ein Beobachtungsgebiet angeordnet. Innerhalb dieser behördlich festgelegten Räume gelten besondere Ge- und Verbote (z. B. Aufstallgebot; Geflügel und Federwild dürfen weder aus dem noch in den Bestand verbracht werden; für Futtermittel gilt nur ein Ausfuhrverbot; Geflügelausstellungen oder -märkte sind verboten). Ausnahmen hiervon können auf Antrag vom zuständigen Landratsamt zugelassen werden. Der Sperrbezirk wird in einem Radius von ca. drei km, das Beobachtungsgebiet in einem Radius zwischen ca. drei und ca. zehn km um den von der Geflügelpest betroffenen Bestand eingerichtet
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