BMELF: Gegen Geflügelpest vorsorgen
(aho) Die in Italien aufgetretene Geflügelpest stellt keine Gefahr für den Menschen dar. In Deutschland besteht gegenwärtig auch kein erhöhtes Risiko, dass die Geflügelpest eingeschleppt wird, solange die allgemeinen Hygienestandards in der deutschen Geflügelwirtschaft eingehalten werden. Bundesernährungsminister Karl-Heinz Funke appellierte am Mittwoch an die Geflügelhalter, dennoch Vorsorge zu treffen, um ein Auftreten in den Geflügelbeständen zu vermeiden. Jeder Geflügelhalter ist verpflichtet, bei Verdacht auf Geflügelpest im Tierbestand die zuständige Behörde zu informieren.
Im übrigen habe die italienische Regierung Maßnahmen ergriffen, die sicherstellten, dass grundsätzlich kein Geflügel, kein Geflügelfleisch und keine Eier aus den betroffenen Provinzen ins Ausland exportiert würden.
Seit Dezember 1999 tritt in einigen Regionen Italiens die Geflügelpest auf. Die Schwerpunkte des Seuchengeschehens befinden sich in den Regionen Lombardei und Veneto. Mittlerweile nimmt die Anzahl neuer Seuchenausbrüche wieder ab. Geflügelpest ist eine hochansteckende Virusinfektion des Geflügels. Betroffen sind insbesondere Hühnervögel, Puten, aber auch Wassergeflügel. Der Erreger (Influenza-Virus) kann innerhalb weniger Tage zu einem Totalverlust eines Tierbestandes führen.
BMELF-Pressedienst vom 15. März 2000