Geflügelpest: Erste amtliche Verdachtsfälle in zwei Geflügelhaltungen im Kreis Gütersloh und Kreis Paderborn
Aus Tierschutz- und Vorsorgegründen werden in beiden Beständen Keulungen vorgenommen / Bestätigung und Bestimmung des Virus-Subtyps durch Bundesinstitut steht noch aus
(NRW) – Nach mehreren Einzelnachweisen der Geflügelpest bei Wildvögeln am Niederrhein wurden nun in einem Geflügelbetrieb im Kreis Gütersloh und einer Hobbyhaltung im Kreis Paderborn der Verdacht der Viruserkrankung bei einem Hausgeflügelbestand festgestellt. Bei dem Betrieb im Kreis Gütersloh handelt es sich um einen Mast-Enten-Betrieb, in dem derzeit über 20.000 Tiere gehalten werden. Im Kreis Paderborn handelt es sich um rund 50 Tiere verschiedener Geflügelarten.
Die Tiere des Betriebes im Kreis Gütersloh zeigen bereits massive Krankheitssymptome. Daher hat das Veterinäramt des Kreises Gütersloh aus Tierschutz- und Vorsorgegründen unverzüglich die tierschutzgerechte Tötung des Bestandes und alle weiteren notwendigen Maßnahmen veranlasst. In der Hobbyhaltung im Kreis Paderborn werden derzeit weitere amtliche Proben untersucht, und es wird ebenfalls die Tötung des Tierbestands unter behördlicher Überwachung eingeleitet. Die formale Bestätigung und Bestimmung des Virus-Subtyps durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) steht noch aus. Die amtlichen Proben aus beiden Betrieben werden derzeit standardmäßig durch das FLI untersucht.
Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche hat das Umweltministerium eine Aufstallung von Hausgeflügel im gesamten Regierungsbezirk Detmold angeordnet. Zur Vermeidung der Einschleppung sind alle Halter aufgerufen, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
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